Nach Internet-Outing: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Volksverhetzung

Erstveröffentlicht: 
20.10.2010

Mittwoch, den 20. Oktober 2010 um 11:29 Uhr

 

Nach Internet-Outing: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Volksverhetzung

 

Verfasst von Oliver Cruzcampo

In der letzten Woche hat die Antifa einen Nutzer der größten Neonazi-Plattform geoutet. Dabei soll es sich um den mittelsächsischen NPD-Kreistagsabgeordneten Tino Felgner handeln. Obwohl der das bestreitet, hat die Staatsanwaltschaft mittlerweile Ermittlungen aufgenommen.

 

Die Dresdner Staatsanwaltschaft prüfe demnach ein Ermittlungsverfahren gegen Felgner wegen des Anfangsverdachts auf Volksverhetzung. „Wir prüfen auch Anhaltspunkte für die Bildung einer kriminellen Vereinigung nach Paragraf 129 Strafgesetzbuch“, sagte der Dresdner Staatsanwalt Jan Hille gegenüber „Neues Deutschland“. Erhärte sich der Verdacht auf Paragraf 129 nicht, werde das Volksverhetzungsverfahren an die dann zuständige Chemnitzer Staatsanwaltschaft abgegeben.

Der Nutzer „Saxus“ bezeichnet auf der Neonazi-Plattform die millionenfache Ermordung von Juden im Dritten Reich als „Holowitz“. Zudem gebe es „keine historische Faktenlage zur ´Kriegsschuld´ und zum ´Holo´“.

Zudem würde „Saxus“ laut „Autonome Antifa Freiburg“ ein jährliches Treffen in Königstein, welches der Vernetzung von NPD und militanter Kameradschaftsszene diene, unterstützen und die Vernetzung vorantreiben. Aus diesem Grund ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen ihn auch wegen des Anfangsverdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung.