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Magdeburg. Der neue Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau beginnt voraussichtlich am 25. Oktober. Entsprechende Absprachen habe die 1. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung des angeklagten Polizisten getroffen, teilte ein Sprecher am Dienstag mit. Noch seien die Ladungen allerdings nicht erfolgt, so dass der Auftakt des Verfahrens und alle anderen zunächst bis April 2011 geplanten Hauptverhandlungstermine noch nicht endgültig feststünden.
Der aus Sierra Leone stammende Jalloh war am 7. Januar 2005 qualvoll in einer Ausnüchterungszelle gestorben, die er selbst angezündet haben soll. Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte im Dezember 2008 einen seinerzeit anwesenden Polizisten vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil jedoch im Januar 2010 nach Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage auf, weil die Begründung Lücken aufweise.
Nun muss das Landgericht Magdeburg die Frage klären, ob der Polizist eine Mitschuld am Tod des 23-jährigen Jalloh trägt. Den Freispruch eines zweiten Polizeibeamten hatten Staatsanwaltschaft sowie die Eltern und der Halbbruder Jallohs als Nebenkläger akzeptiert.
Nach dem Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau soll Jalloh in der Ausnüchterungszelle eine Matratze mit einem Feuerzeug angezündet haben - obwohl er selbst gefesselt war. Das dadurch ausgelöste Alarmsignal des Rauchmelders soll der angeklagte Beamte zunächst mehrfach abgestellt haben und erst mit Verzögerung zur Zelle geeilt sein. In seiner Urteilsbegründung erklärte das Gericht damals, die Abläufe ließen sich nicht mehr restlos erhellen, weil Zeugen und Angeklagte - also auch Polizisten - widersprüchliche Aussagen gemacht hätten.
Der tödliche Zwischenfall in der Polizeizelle sowie die lange Dauer der juristischen Aufarbeitung sorgten im In- und Ausland für heftige Kritik von Menschenrechtlern. Sie warfen Polizei und Justiz vor, Dinge vertuscht zu haben.