Observation rechtswidrig

Freiheit für Tobias

Tobias wird beschuldigt am 16. November 2009 in Berlin zwei Autos in Brand gesetzt zu haben. Er wurde in Friedrichshain festgenommen und begleitet von einer hetzerischen Medienkampagnie gegen ihn und seine Eltern anschließend in Untersuchungshaft nach Berlin-Moabit gesteckt. Nach 43 Tagen Untersuchungshaft sah der zuständige Haftrichter am Amtsgericht keinen hinreichenden Tatverdacht mehr und hob den Haftbefehl mit sofortiger Wirkung auf. Die kriminaltechnischen Untersuchungen hatten keine belastenden Umstände ergeben. Jedoch sah es der Richter dennoch als zwingend notwendig an, noch im gleichen Atemzug eine Observation gegen Tobias anzuordnen. Zur Begründung hieß es, die Maßnahme sei erforderlich um den Wohnsitz des vermeintlichen Täters zu ermitteln. Andere Maßnahmen seien weniger erfolgversprechend, da die vorgeworfenen Taten konspirativ durchgeführt würden.

 

Am 12. März 2010 setzte die Berliner Staatsanwaltschaft die Anwältinnen von Tobias davon in Kenntnis. Demnach wurde Tobias von einem Observationsteam des LKA für eine gewisse Zeit beobachtet. Laut Aussagen ihres Berichtes wurde Tobias dabei an acht Tagen nur drei mal angetroffen. Am detailreichsten beschreibt das LKA, wie Tobias mit einem Mitbewohner in einem Netto Supermarkt Süßigkeiten und Getränke einkaufte. Es liegt also nahe, dass die Observation auch mit mobilen Einheiten geführt wurde. Außerdem wurde im Observationsbericht bekannt gegeben, dass der Eingangsbereich der Wohngemeinschaft mittels Kameratechnik überwacht wurde. Ferner wurden von mehreren Personen Fotos angefertigt, welche sich auch in der Akte finden. Dagegen legte die Verteidigung von Tobias Beschwerde ein, welche nun bestätigt wurde. 

Die Anordnung der längerfristigen Observation von Tobias war rechtswidrig. In der Begründung heißt es, dass eine längerfristige Observation eines Beschuldigten – bei Bestehen zumindest eines Anfangsverdachtes und bei Straftaten von erheblicher Bedeutung – nur angeordnet werden dürfe, wenn die Erforschung des Sachverhaltes oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Täters auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre. Der Ermittlung des Aufenthaltsortes hätten mildere Mittel zu Grunde gelegt werden müssen, da Tobias am 29. Dezember 2009 aus der Haft entlassen wurde und somit 14 Tage Zeit hatte sich polizeilich zu melden. Diese Frist hätte die Staatsanwaltschaft abwarten müssen, bevor sie annimmt das eine Ermittlung des Aufenthaltsortes notwendig sei. Mit der zweiten Begründung das „derartige Taten konspirativ durchgeführt werden“ geht die Staatsanwaltschaft wiederum davon aus, das Tobias mit einem vermeintlichen wirklichen Täter in Verbindung stehe. Laut Landgericht Berlin fehlt es aber auch dafür an den nötigen Tatsachen, die dies nahelegen könnten. 

Dies zeigt erneut, dass die Berliner Staatsanwaltschaft auch mit Rechtsbrüchen arbeitet, um dem enormen Erfolgsdruck Herr zu werden und vermeintliche „Hassbrenner“ dingfest zu machen. Nach einem halben Jahr ohne neue Nachrichten im Fall Tobias, beantragt die Verteidigung nun die Einstellung des Verfahrens. Angesichts der unbeirrten Aufrechterhaltung des Prozesses im Fall von Alexandra, ist jedoch davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft dies ablehnen wird.