Dietz-Motoren: Arbeitgeber lehnt Vergleich ab, Günther Albrecht gewinnt die Klage auf Wiedereinstellung

Arbeitsgericht Stuttgart

Vergangenen Donnerstag wurde vor dem Arbeitsgericht Stuttgart über die fristlose Kündigung des Betriebsrats-Mitglied Günther Albrecht verhandelt. Der Klage wurde stattgegeben. Günther Albrecht muß weiterbeschäftigt werden und kann nun sein Amt als neugewählter Betriebsrat wieder ausführen. Die Gegenklage der Firma Dietz-Motoren auf Zahlung von Schadensersatz wurde abgewiesen.

 

Bei der Verhandlung vor der 1. Kammer des Arbeitsgerichts Stuttgart spielte natürlich auch die Frage eine Rolle, ob die Äußerung von Günther Albrecht in einer Reportage von Spiegel-Online noch unter die Meinungsfreiheit fällt oder nicht. Der Rechtsanwalt von Dietz-Motoren verneinte dies kategorisch: „Wenn jemand sagt, der Geschäftsführer, Herr Strauß, ist ein Idiot, das wäre Meinungsfreiheit“.

 

Da die Kammer die Gefahr sah, daß der Streit um die fristlose Kündigung nicht in der 1. Instanz beendet wird und dies durch die weitere Berichterstattung in den Medien nicht zum Vorteil für Dietz-Motoren wäre, machte die Richterin einen Vergleichsvorschlag: Das Arbeitsverhältnis wird fortgesetzt, Günther Albrecht akzeptiert eine Abmahnung und erklärt sein Bedauern für seine Äußerung. Günther Albrecht zur Beendigung des Auseinandersetzung schweren Herzens bereit gewesen, diesen Vergleich zu akzeptieren.

Die Arbeitgeberseite lehnte ihn kategorisch ab. Unter anderem mit der Begründung: Herr Albrecht hat keinen Rückhalt mehr in der Belegschaft.

Dies führte zu großem Gelächter im vollbesetzten Gerichtssaal. Günther ist erst im März 2010 als Betriebsrat wiedergewählt worden.

Die IG Metall Esslingen hat Günther Albrecht vor Gericht vertreten lassen und ist zufrieden mit diesem Erfolg. Mit diesem Urteil ist Rechtssicherheit für alle Betriebsräte geschaffen worden, die heute Nachfragen von Journalisten zu aktuellen wirtschaftlichen Lage bekommen.