Tortenwurf: Lieber Gefängnis als 150 Euro zahlen

Erstveröffentlicht: 
12.06.2017

Für das Amtsgericht Kiel war es ein Fall von Beleidigung: Eine 22-Jährige hatte die stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende Beatrix von Storch im November 2016 mit einem Tortenboden beworfen, der mit Rasierschaum befüllt war. Dafür ist die Angeklagte am Montag zu einer Geldstrafe verurteilt worden: 15 Tagessätze zu zehn Euro. Doch die Kielerin will diese insgesamt 150 Euro nicht zahlen. "Ich möchte die Strafe im Gefängnis absitzen", verkündete die Frau nach der Urteilsverkündung. Die AfD-Politikerin nahm nicht am Prozess teil.

 

Demo von Aktivisten vor Gerichtsgebäude


Die Polizei hatte die Eingänge des Amtsgerichts mit zahlreichen Beamten gesichert und kontrollierte die Prozesszuschauer vor dem Einlass in den Verhandlungssaal. Rund zwei Dutzend Aktivisten demonstrierten vor dem Gebäude. Die Kielerin hatte von Storch bei einem Vortrag in der Landeshauptstadt im November mit der Torte beworfen. Daraufhin erließ die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, doch gegen den legte die 22-Jährige Einspruch ein. Deshalb kam es jetzt zur Verhandlung. Das Gericht blieb mit seinem Urteil deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro gefordert, also insgesamt 600 Euro. 

 

Schon der zweite Tortenwurf auf von Storch


Bereits im Februar 2016 war von Storch in Kassel von zwei als Clowns verkleideten Aktivisten mit einer Torte beworfen worden. Die beiden Männer begründeten dies damals mit politischen Aussagen der 46-Jährigen. Zu einem Prozess kam es in diesem Fall nicht, weil die zwei Berliner einen Strafbefehl akzeptierten. Dieser wird bei einer geringen Straftat vom Gericht ohne Verhandlung erlassen.