Gewerkschaftssprecher der Polizei kritisiert, dass nicht mehr Orte mit dem Status "kriminalitätsbelastet" versehen werden. Polizisten erhalten dadurch Sonderrechte.
Von Hasan Gökkaya
Die Gewerkschaft der Berliner Polizei (GdP) fordert, dass die Polizei mehr Gebiete als „kriminalitätsbelastete Orte“ (kbO) einstuft, als sie es bisher tut. Vor wenigen Tagen legte die Behörde erstmals eine Liste mit zehn Gegenden vor, die als besonders gefährlich gelten. Dort dürfen Polizisten Personen durchsuchen, ohne einen konkreten Verdacht gegen sie zu haben.
Auf den ersten Blick überrascht die Liste nicht: Alexanderplatz, Leopoldplatz, Kleiner Tiergarten, Schöneberg-Nord (Bereich Nollendorfplatz und Teile des Regenbogenkiezes), Görlitzer Park, Warschauer Brücke, Kottbusser Tor, Teile der Hermannstraße, Hermannplatz und die Rigaer Straße.
Gewerkschaftssprecher Benjamin Jendro kritisiert allerdings, dass etwa drogenbelastete Orte wie die Hasenheide oder der Stuttgarter Platz nicht mehr zu den kbO zählen. Die Polizei erkennt den Status als kbO an, sobald die "Straftaten von erheblicher Bedeutung" dort zurückgehen. Dem Tagesspiegel sagte ein Polizeisprecher, dass der Drogenhandel in der Hasenheide bekannt sei, dies aber nicht für eine Einordnung als kbO reiche.
Jendro hält dagegen: „Jedem ist klar, dass sich die Situation in der Hasenheide nicht gravierend von der vor zehn Jahren unterscheidet.“ Er vermutet, dass die Polizei die begrenzten personellen Ressourcen lieber woanders nutzt.
Mehr als 20 Jahre konnte die Berliner Polizei ihr Geheimnis der kbO hüten – bis der rot-rot-grüne Koalitionsvertrag dazwischenkam.
Polizei befürchtet taktische Nachteile
Sonderrechte für Beamten an solchen Orten sind nicht neu – nur wurden 1993 Plätze, an denen es zu besonders vielen Straftaten kam, noch „gefährliche Orte“ genannt. Seit Veröffentlichung der Liste ist das Thema wieder ins Bewusstsein gerückt – die Reaktionen der Parteien sind aber zurückhaltend. Die Grünen-Fraktion sieht die Maßnahmen zwar nicht als „rechtstaatlich sauber“, das Vertrauen in die Polizei sei aber da.
„Eigentlich sollte das Staatsprinzip so funktionieren, dass jemand, der nichts zu befürchten hat, auch nichts befürchten muss“, sagt der Grünen-Sprecher Benedikt Lux. „Stattdessen gilt bei den kbO aber leider das Ortshaftungsprinzip.“
Besonders die Linke hatte bei der Regierungsbildung darauf gepocht, die kbO offenzulegen. Der Berliner Polizei dürfte das nicht gefallen haben, da sie befürchten muss, dadurch taktische Nachteile gegenüber potenziellen Straftätern zu haben. So konnte die Polizei aber durchsetzen, dass die räumlichen Grenzen der Zonen geheim bleiben.
Hakan Tas (Linke) spricht bei der Bewertung von verdachtsunabhängigen Kontrollen das Thema Racial Profiling an: „Wir müssen uns fragen, was zum Beispiel Menschen mit dunkler Hautfarbe über eine grundlose Kontrolle denken, weil sie für Dealer gehalten werden.“
In Hamburg hatte 2014 die Einführung sogenannter „Gefahrengebiete“ zu Protesten geführt, der Polizei wurde Racial Profiling vorgeworfen. Ein Gericht erklärte 2015 die Gefahrengebiete für verfassungswidrig, daraufhin fand die Hamburger Innenbehörde einen neuen Namen – „gefährliche Orte“. Faktisch muss heute zum Beispiel auf der Reeperbahn jeder damit rechnen, ständig kontrolliert werden zu können.
Benjamin Jendro hält nichts von dem Rassismus-Vorwurf. „Wenn im Görlitzer Park 99,9 Prozent der Drogendealer dunkelhäutig sind, dann bringt es nichts, dort zwangsweise Personen mit blonden Haaren zu kontrollieren.“