Prozess um Hetze im Internet: 20-jähriger Leipziger gesteht

Erstveröffentlicht: 
01.06.2017

Hetze, Drohungen, Beleidigungen – Hasstiraden im Internet werden zunehmend zum Fall für die Justiz. Am Donnerstag musste sich ein 20-jähriger Leipziger am Amtsgericht wegen seiner Einträge vom 2. September 2015 verantworten. Vorwurf: Volksverhetzung.

 

Leipzig. Hetze, Drohungen, Beleidigungen – Hasstiraden im Internet werden zunehmend zum Fall für die Justiz. Am Donnerstag musste sich ein 20-jähriger Leipziger am Amtsgericht wegen seiner Einträge vom 2. September 2015 verantworten. Vorwurf: Volksverhetzung. Er hatte sich nach der Veröffentlichung eines Online-Artikels zum Thema Flüchtlings-Unterbringung an der Leserdiskussion beteiligt.

 

Nicht umsonst würden Turnhallen abgebrannt, ließ er andere wissen. „Ich würde alles anbrennen, was bringt’s, wenn die hier sind?“ Außerdem schrieb er: „Sie sollen sie alle in ein Flugzeug setzen und es abstürzen lassen.“ Diese Äußerungen brachten ihm eine Anzeige bei der Polizei ein. Gestern distanzierte sich Justin W.: „Ich habe nicht nachgedacht.“ Sein Verteidiger Ingo Stolzenburg erklärte: „Mein Mandant hat keine manifeste politische Überzeugung, er würde sich selbst als neutral bezeichnen.“ Dass der Angeklagte vor Gericht nun „stammelt und um Worte ringt“, sei Ausdruck für seine Scham.

 

Das alles sei ihm peinlich. Es gebe viele „Rattenfänger, die es genau auf diese Zielgruppe abgesehen haben“, so der Rechtsanwalt weiter. Denn Justin W. berichtete, dass sich wohl sein Frust Bahn gebrochen habe. Der 20-Jährige hat keinen Schulabschluss, keinen Ausbildungsplatz, keine Arbeit. Das war zur Tatzeit nicht anders als heute. Maßnahmen des Jobcenters brach er ab. „Die Kommunikation mit Menschen fällt mir schwer.“ Er wisse nicht, was er machen solle. Es falle ihm schwer, etwas zu finden, was Spaß mache. Er sei traurig, habe wohl psychische Probleme. Dabei kämpfte er letztlich mit seinen Tränen. Laut dem Bericht der Jugendgerichtshilfe wuchs Justin W. mit seinem Bruder bei der allein erziehenden Mutter auf. Mehrfach wurde er in der Kinderpsychiatrie behandelt, war zudem zwei Jahre in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung außerhalb Leipzigs untergebracht. Seit seiner Kindheit habe er zu Hause „keine Grenzsetzung“ erlebt. Erst die Inhaftierung des Bruders habe einen Lernprozess in Gang gesetzt, so der Vertreter der Jugendgerichtshilfe weiter.

 

Jugendrichterin Martina Kadler-Orthen hielt dem Angeklagten vor, dass seine Hetzangriffe „schwer zu ertragen“, menschenverachtend und herabwürdigend seien. Aufgrund seiner „persönlichen Lebenssituation“ stellte sie mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft das Jugendstrafverfahren jedoch ein; im Gegenzug soll der 20-Jährige 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Richterin riet ihm dringend zu psychologischer Hilfe. „Sie sind selbst in sich gefangen.“

 

Für Erwachsene sprachen Leipziger Gerichte nach Hassbotschaften gegenüber Flüchtlingen im Internet indes höhere Geldstrafen aus. So verurteilte das Landgericht Anfang 2017 einen arbeitslosen Industriemechaniker (43) zu 1980 Euro. Und Ende 2016 erhielt ein 45-jähriger Leipziger aufgrund eines Facebook-Eintrags wegen Volksverhetzung 2250 Euro Geldstrafe vom Amtsgericht. Nach der versuchten Selbstverbrennung eines Flüchtlings hatte er gepostet: „Können die nicht warten, bis der Winter kommt?“

 

Die Zahl vergleichbarer Fälle in Sachsen nimmt zu. Allein die Anklagen wegen Volksverhetzung haben sich seit 2013 von 24 auf 97 im Vorjahr vervierfacht. Die Zahl der Strafbefehle stieg von 23 auf 147.

 

Von Sabine Kreuz