Sturm auf Gaza-Flotte: Linke erstatten Anzeige wegen "Kriegsverbrechen"

Linken-Abgeordnete Groth (l.), Höger, Völkerrechtler Paech.
Erstveröffentlicht: 
10.06.2010

Der Völkerrechtler Norman Paech und die beiden Linken-Abgeordneten Groth und Höger haben Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt - wegen Israels Sturm auf das Aktivistenschiff "Mavi Marmara". Strafrechtler meinen, die deutsche Justiz sei verpflichtet zu ermitteln. Die Bundesanwaltschaft prüft die Anzeige.

 

Berlin - Zehn Tage nach der Erstürmung des türkischen Aktivistenschiffes "Mavi Marmara" beschäftigt der Fall nun die deutsche Bundesanwaltschaft. Der Völkerrechtler Norman Paech sowie die beiden Bundestagsabgeordneten Annette Groth und Inge Höger ( Die Linke) haben Strafanzeige wegen "sämtlicher in Betracht kommender Straftatbestände, insbesondere wegen Kriegsverbrechen gegen Personen sowie Vorgesetztenverantwortlichkeit ... und Freiheitsberaubung" erstattet.

Um 5.10 Uhr am 31. Mai, so die Strafanzeige, hätten Höger, Groth und Paech über den Lautsprecher der "Mavi Marmara" vom Kapitän gehört, dass israelische Soldaten im Rahmen einer Kommandoaktion gegen die Gaza-Hilfsflotte die Kontrolle über das Schiff übernommen hatten. Eine Stunde danach hätten israelische Soldaten die Deutschen aufgefordert, sich einzeln auf das Außendeck zu begeben. Ihre Rucksäcke und andere Gegenstände seien durchsucht und ihre Hände vorübergehend mit "Kabelbindern fixiert" worden.

Erst um 21.10 Uhr habe man der Abgeordnete Annette Groth die Möglichkeit gegeben, die deutsche Botschaft anzurufen. Um 2 Uhr am 1. Juni wurden die Deutschen mit einem Gefangenentransporter zum Flughafen gebracht.

Für den internationalen Strafrechtler Florian Jessberger von der Berliner Humboldt-Universität "spricht vieles dafür, dass ein Tatverdacht der Freiheitsberaubung nach dem deutschem Strafrecht gegeben ist". Anwendbar sei selbstverständlich das deutsche Strafrecht - "unabhängig davon, dass die Tat hier auf hoher See begangen worden ist".

Die Bundesanwaltschaft erklärte gegenüber SPIEGEL ONLINE, sie untersuche "im Rahmen eines Prüfvorgangs, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine in ihre Zuständigkeit fallende Straftat vorliegen".