Gewalt bei Protesten gegen EZB bleibt ungesühnt

Erstveröffentlicht: 
20.04.2017

Nach den Demonstrationen zur Eröffnung der Europäischen Zentralbank im März 2015 hatte die Justiz 675 Strafverfahren eingeleitet. Kaum eines führte zur Verurteilung.

 

Von Ralf Euler

 

Ein Großteil der Straftaten, die bei den Frankfurter Blockupy-Protesten im März 2015 verübt wurden, bleibt ungeahndet. In 20 Ermittlungsverfahren, die wegen der Verletzung von 64 Menschen eingeleitet worden seien, habe kein Tatverdächtiger ermittelt werden können, heißt es in der Antwort von Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) auf eine Anfrage der SPD im Landtag.

 

Insgesamt habe die Justiz 675 Ermittlungsverfahren eingeleitet, 505 davon gegen namentlich bekannte Verdächtige, teilte die Ministerin mit. Am Ende seien 645 ohne Ergebnis eingestellt worden.

Bei den Demonstrationen rund um die Eröffnung der Europäischen Zentralbank (EZB) war nach Angaben des Justizministeriums am 18. März 2015 Schaden in Höhe von mindestens 1,6 Millionen Euro entstanden. Doch auch die meisten Schäden bleiben für die Täter ohne rechtliche Konsequenzen. 164 derartige Fälle mit einem Gesamtschaden von knapp 1,4 Millionen Euro hätten letztlich keinem Verursacher zugeordnet werden können.

 

14 Strafbefehle mit Geldstrafen

Nur acht bei den EZB-Protesten verübte Straftaten wurden nach Auskunft des Ministeriums vor Gericht verhandelt. In sechs Fällen seien die Angeklagten wegen besonders schweren Landfriedensbruchs zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Zwei Verfahren hätten die Gerichte eingestellt. Außerdem seien 14 Strafbefehle mit Geldstrafen ergangen, ohne dass dazu ein Hauptverfahren geführt worden sei.

Ohne Konsequenzen bleiben auch 406 Ermittlungsverfahren gegen Personen, die von der Polizei wegen des Verdachts des besonders schweren Landfriedensbruchs am Danziger Platz im Frankfurter Ostend eingekesselt worden waren. Diese Demonstranten hätten randaliert und Straftaten verübt, argumentierte die Polizei. Letztlich seien aber alle diese Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden, bestätigte Kühne-Hörmann gestern im Justizausschuss des Landtags.

Der Linken-Landtagsabgeordnete Ulrich Wilken, der die EZB-Proteste mit angemeldet hatte, kritisierte, es seien Hunderte Menschen daran gehindert worden, ihr Demonstrationsrecht auszuüben. Ein derart unverhältnismäßiges Vorgehen der Polizei mindere das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat.

Die SPD-Landtagsabgeordnete Heike Hofmann äußerte sich im Justizausschuss „irritiert und verwundert“ über die angesichts des Ausmaßes der Straftaten „fatal“ geringe Aufklärungsquote. Bedauerlich sei insbesondere, dass ein Brandanschlag auf ein mit zwei Personen besetztes Polizeiauto ungesühnt bleibe. All das werfe Fragen zum Personaleinsatz der Sicherheitskräfte und zur Einsatzplanung auf. Kühne-Hörmann wies darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft nur dann Anklage erheben könne, wenn ausreichend Indizien für eine Schuld vorlägen. Die Beweisführung bei den Blockupy-Protesten sei nicht zuletzt deshalb sehr schwierig gewesen, weil viele Gewalttäter – auch unter den von der Polizei eingekesselten Personen – vermummt aufgetreten seien. Diese Erfahrungen seien aus ihrer Sicht auch ein Argument für eine verstärkte Videoüberwachung bei Massendemonstrationen und Großveranstaltungen.

Aus dem Bericht des Ministeriums geht hervor, dass bei den Demonstrationen 151 Menschen verletzt wurden, 150 Polizisten und eine Demonstrantin. Es habe sich um Gewaltexzesse gehandelt, wie es sie in Hessen noch nicht gegeben habe, sagte der Landtagsabgeordnete Alexander Bauer (CDU). Die Gewaltorgie mit mehreren hundert Beteiligten habe die Polizei vor extreme Herausforderungen gestellt. Dennoch gelte es sicherzustellen, dass bei ähnlichen Ereignissen mehr Täter überführt werden könnten, so Bauer.