»Gefährdung der Freiheitsrechte geht vom Staat aus«

Erstveröffentlicht: 
23.05.2017

Bürgerrechtsorganisationen ­veröffentlichen neue Ausgabe des »Grundrechte-Report«. Ein Gespräch mit Elke Steven Interview: Markus Bernhardt Am Dienstag wurde in Karlsruhe der »Grundrechte-Report« 2017 vorgestellt. 1997 wurde er erstmals veröffentlicht. Inwiefern hat sich die Aufgabe dieses von acht Organisationen herausgegebenen Jahrbuchs seitdem verändert? Seit 20 Jahren zeigen wir, dass die Gefährdungen der Grund- und Freiheitsrechte vom Staat selbst ausgehen. Der hat seine Feindbilder im Laufe der Jahre erweitert. Der Verfassungsschutz verruft nicht mehr nur »linksextremistische« Organisationen und Personen, er beo­bachtet nun auch islamistische Gruppierungen und Amoktäter sowie nationalistische und rassistische Zusammenschlüsse. Jedoch gefährden auch diese nicht die freiheitliche demokratische Grundordnung.

 

Aber kann der Bericht zur Achtung der Bürger- und Menschenrechte in den Diskussionen der etablierten Politik zur »Inneren Sicherheit« etwas bewirken?

Wir hoffen, die gesellschaftliche Debatte ein wenig beeinflussen zu können. Dass wir den Sicherheitswahn der etablierten Politik nicht nachhaltig verändern, zeigt die Hektik im innen- und rechtspolitischen Bereich, mit der seit Dezember 2016 wieder ein Gesetz nach dem anderen verabschiedet wird. Dagegen wäre eine breite bürgerliche Bewegung notwendig, die den Protest auch auf die Straße trägt.

 

Eine linksliberale Bürgerbewegung ist heute kaum noch existent. Was sind die Gründe?

Ist das so? Die Spaltung der Gesellschaft wird vorangetrieben, linke Kritik hat sich diversifiziert.

 

In dem aktuellen »Report« kommen Sie zu dem Schluss, dass der Antrag auf ein Verbot der neofaschistischen NPD »aus guten Gründen vor dem Bundesverfassungsgericht« gescheitert sei. Mit dieser Einschätzung dürften sich die Herausgeber nicht nur Freunde machen. Warum waren diese Gruppen gegen ein Verbot der NPD?

Die Meinungsfreiheit ist ein grundlegendes Freiheitsrecht, das der Staat nicht einschränken darf. Genau das hat das Bundesverfassungsgericht im Januar 2017 hervorgehoben. Die NPD ist zwar antidemokratisch, rassistisch, antisemitisch, aber sie hat gegenwärtig gar nicht das Potential, ihre verfassungswidrigen Absichten zu verwirklichen. Am Konzept der »streitbaren Demokratie« mit Parteienverbot hält das Verfassungsgericht jedoch prinzipiell fest und kommt aus den Widersprüchen nicht wirklich heraus. Erst wenn die Demokratie tatsächlich bedroht wäre, dürfte ein Verbot ausgesprochen werden. Gegenwärtig wird jedoch mit Pegida- und Pro-Bewegungen sowie der AfD offensichtlich, dass eine breite Zustimmung zu antidemokratischen Äußerungen eher die Wahrnehmung dessen, was die Mitte der Gesellschaft denkt, nach rechts verschiebt.

 

Ist es ansonsten nicht ein Widerspruch an sich, dass antifaschistische Organisationen und Parteien den bundesdeutschen Sicherheitsbehörden einerseits vorwerfen, die rechte Szene zu alimentieren und andererseits an die etablierte Politik appellieren, gegen die rechte Szene vorzugehen?

Das zentrale Problem ist der Verfassungsschutz, der NPD und »Kameradschaften« über V-Leute finanziert hat. Dieser gehört abgeschafft. In der mündlichen Einführung zur Urteilsverkündung wies der Präsident des Bundesverfassungsgerichts auf Möglichkeiten der Einschränkung der Parteienfinanzierung hin. Die Entscheidung darüber, welche Parteien finanziert werden und welche nicht, der Mehrheit zu überlassen, könnte sich jedoch als fatal herausstellen. Dann werden schnell »Rechts- und Linksextremismus« wieder gleichgestellt, und eher linken Parteien wird die Finanzierung gestrichen. Die Polizei versagt viel zu häufig bei der Verfolgung rassistischer und antisemitischer Straftaten und schützt die Menschen viel zu schlecht vor den Gewalttaten der extremen Rechten.

 

Worin bestehen die zentralen Arbeitsfelder der Herausgeber des Berichts in der Zukunft, von den Auseinandersetzungen um Parteienverbote einmal abgesehen?

Die Themenfelder »Innere Sicherheit«, »Migration und Asyl«, »Versammlungsrecht« waren und bleiben zentral. Die internationale Entwicklung verändert jedoch die Perspektive auf diese Probleme – man denke nur an den EU-Türkei-Deal und die Verschiebung der Verantwortung für den Flüchtlingsschutz an autoritäre Regimes. Die Frage nach den sozialen Rechten, nach Geschlechtergerechtigkeit und Diskriminierungsverboten, danach, wie die Rechte aller Menschen – also auch der Abgehängten und Ausgegrenzten, derer, die sich sonst kaum Gehör verschaffen können – garantiert werden können, muss immer stärker in den Blick genommen werden.

 

Ist die Bevölkerung hinreichend gerüstet, sich aktuellen Entwicklungen der technischen Überwachung und Digitalisierung zu widersetzen?

Sicherlich nicht. Die Kontrolle wird seit Jahrzehnten immer weiter ausgebaut. Viele Bürger können sich aber kaum vorstellen, welche Auswertungen heutzutage möglich sind. Mit der Videoüberwachung kann etwa eine Gesichtserkennung verbunden sein, gerade sollen die polizeilichen Befugnisse bei der DNA-Analyse erweitert werden. Daten sind die Waren, die heute Profit erhoffen lassen. Das »Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz – EU« hebelt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in manchen Bereichen fast ganz aus. Im Interesse der Forschungslobby etwa aus der Pharmaindustrie soll der Umgang mit Gesundheitsdaten forschungsfreundlich und grundrechtsfeindlich gestaltet werden.

 

www.grundrechtekomitee.de