NSU-Ausschuss - Verdeckte Ermittler bei Yozgats

Erstveröffentlicht: 
20.05.2017

Getarnte Polizeibeamte haben sich von Angehörigen des getöteten Halit Yozgat den Tatort in Kassel zeigen lassen. Der damals ermittelnde Staatsanwalt verteidigt die Aktion im NSU-Ausschuss.

 

Nach dem Mord an Halit Yozgat in Kassel 2006 hat die Polizei umfangreich im Umfeld der Opferfamilie ermittelt. Dabei waren die verdeckten Ermittlungen offenbar noch ausgedehnter, als der damals ermittelnde Staatsanwalt Götz Wied wusste.

 

So wurde Vater Ismail Yozgat observiert und fotografiert, was Wied bisher nach eigenen Angaben unbekannt war. Er finde das aber nicht ungewöhnlich, sagte Wied am Freitag als Zeuge im NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags. „Eine kurzfristige Observation kann die Polizei auch ohne Anordnung machen.“ Der Mord an Halit Yozgat wird heute der rechten Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) angelastet.

 

In den Wochen nach der Bluttat vermutete die Polizei die Täter aber im Umfeld der Familie Yozgat. So hatten die Yozgats Geld bei einer Firma angelegt, die anscheinend nicht zurückzahlte. Die Staatsanwaltschaft verfolgte daher nach Wieds Angaben den Verdacht, dass der Täter oder seine Auftraggeber mit diesem Geldgeschäft zu tun haben könnten.

 

Aus Akten, die von der Linken Janine Wissler zitiert wurden, geht hervor, dass zwei verdeckte Ermittler auf den Vater Ismail Yozgat angesetzt wurden. Wied hatte sich nur an einen verdeckten Ermittler im Umfeld der Yozgats erinnern können.

 

Wie Wissler berichtete, tarnten sich die verdeckten Polizisten mit der Behauptung, sie wollten Yozgats Internetcafé kaufen, in dem dessen Sohn ermordet worden war. Zweimal hätten sie mit Ismail Yozgat das Café besichtigt, von dem er gesagt habe, er wolle es nie wieder betreten. Dann hätten sie den Kauf abgesagt mit der Begründung, der geforderte Kaufpreis sei zu hoch. Dreimal wurde die Überwachung von Ismail Yozgats Telefonen angeordnet, zweimal auf Antrag von Staatsanwalt Wied für je drei Monate und ein Mal von der Polizei für zwei Monate. Wie lange die Gespräche wirklich mitgehört wurden, konnte Wied nicht sagen.

 

Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken machten deutlich, dass sie den Umgang mit der Familie Yozgat für unangemessen hielten – zumal zur gleichen Zeit keine Ermittlungen in Richtung Rechtsextremismus geführt worden seien. Zeuge Wied erwiderte, man habe keinen Ansatzpunkt für Ermittlungen nach rechts gehabt.

 

Die Aktivitäten im Umfeld der Opferfamilie verteidigte er. „Ich halte das nicht für respektlos“, sagte Wied. Die Maßnahmen hätten schließlich dazu dienen sollen, den Täter zu finden. Zudem habe es niemals Ermittlungen gegen Mitglieder der Familie Yozgat gegeben. Wied räumte ein, dass Ismail Yozgat im Nachhinein nicht über die verdeckten Ermittlungen informiert worden sei, wie das gesetzlich vorgeschrieben ist. Er sei davon fälschlich ausgegangen, dies sei nicht mehr erforderlich, da Yozgats Anwalt zu diesem Zeitpunkt ohnehin Einsicht in die Akten genommen habe. Im NSU-Ausschuss räumte er ein: „Diese Information hätte erfolgen müssen.“ 

 

Durchsuchung bei Andreas Temme


Staatsanwalt Wied hatte auch Ermittlungen gegen den Verfassungsschutz-Mitarbeiter Andreas Temme geführt, der zur Tatzeit am Tatort war, sich aber nicht bei der Polizei meldete. Wied war nach eigenen Angaben dabei, als Temmes Kasseler Büro durchsucht wurde. Temmes Chef Frank-Ulrich Fehling hatte ausgesagt, dass dort ein verschlossener Tresor gestanden habe, den man auf Anweisung von Verfassungsschutz-Chef Lutz Irrgang nicht geöffnet habe.

 

Wied konnte sich nicht erinnern, dass ein Panzerschrank dort gewesen und nicht aufgeschlossen worden sei. „Vielleicht hat sich der Zeuge getäuscht“, kommentierte er Fehlings Aussage.

 

Nach dem Staatsanwalt wurde im Ausschuss ein zweiter Zeuge vernommen, der ehemalige Neonazi und V-Mann „Tarif“. Er sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.

 


 

Wissler darf fragen 

 

Streit beigelegt Der Verfahrensstreit über das Fragerecht der Linken im NSU-Ausschuss wurde beigelegt. Obmann Hermann Schaus und das stellvertretende Ausschussmitglied Janine Wissler dürfen zugleich anwesend sein und Fragen stellen. Mit einer Einschränkung: Nach zwei Fragerunden à 15 Minuten darf nur einer von beiden weiterfragen. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für die Vernehmung von Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am 26. Juni.