Verhinderter AfD-Kandidat zieht gegen Petry vor Gericht

Erstveröffentlicht: 
20.04.2017

Arvid Immo Samtleben würde heute für die AfD im Dresdner Landtag sitzen, hätte Parteichefin Petry ihn nicht kurz vor der Wahl von der Landesliste streichen lassen. Nun wehrt er sich juristisch.

 

Von Frank Jansen

 

Kurz vor dem Bundesparteitag der AfD kommt Frauke Petry weiter unter Druck. Arvid Immo Samtleben, ehemaliger Landtagskandidat der sächsischen AfD, hat nach Informationen des Tagesspiegels über seinen Anwalt eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Verfassungsgericht des Freistaats eingereicht. Samtleben wendet sich gegen die Sitzverteilung im 6. Sächsischen Landtag „und erstrebt den Ausspruch, dass er selbst Mitglied des Landtags sei“, wie es in der Beschwerde heißt. Das Papier liegt dem Tagesspiegel vor.

 

Samtleben wehrt sich dagegen, dass ihn der von Petry geführte Vorstand der sächsischen AfD im Juni 2014 offenbar regelwidrig von der Kandidatenliste für die Landtagswahl im August des Jahres streichen ließ. Im April 2014 hatte der Landesparteitag der AfD Samtleben auf Platz 14 der Liste gewählt. Da die AfD bei der Landtagswahl 14 Mandate errang, wäre Samtleben ins Parlament gekommen, hätte ihn der AfD-Landesvorstand nicht gegen seinen Willen von der Kandidatenliste entfernt. Anstelle von Samtleben zog die AfD-Kandidaten Karin Wilke in den Landtag ein. Samtleben vermutet, er sei von der Kandidatenliste gestrichen worden, weil er sich weigerte, der AfD ein Darlehen zur Verfügung zu stellen.

 

In der Wahlprüfungsbeschwerde bittet Samtleben das Verfassungsgericht um eine baldige mündliche Verhandlung. In ihr will der verhinderte Kandidat beantragen, dass die Richter nun Karin Wilke das Landtagsmandat entziehen und er selbst Abgeordneter wird.


Ein weiterer Grund für die Wahlprüfungsbeschwerde ist für Samtleben, dass über seinen Einspruch gegen die Landtagswahl, den er im September 2014 beim Parlament einlegte, bis heute nicht entschieden ist. Der Wahlprüfungsausschuss hat seit Dezember 2014 insgesamt 14-mal getagt, kam aber zu keinem Ergebnis.

 

Bei einer Sitzung im November 2015 wurde Frauke Petry befragt und vereidigt. Im Ausschuss gab es Zweifel, dass sich die Chefin der sächsischen AfD wahrheitsgemäß äußert. Wegen des Verdachts, Petry habe einen Meineid geschworen sowie auch ohne Eid falsch ausgesagt, leitete die Staatsanwaltschaft Dresden im Mai 2016 ein Ermittlungsverfahren gegen die Politikerin ein. Sollte Petry verurteilt werden, drohen ihr bis zu fünf Jahre Haft. Das Verfahren dauert an.