Die Anklage danach

Erstveröffentlicht: 
16.03.2017

Rechter Terror Ein Tribunal will die blinden Flecken im NSU-Prozess untersuchen

 

Der Strafprozess gegen einige wenige Beteiligte des NSU vor dem OLG München neigt sich dem Ende entgegen. Folgt man den Ansagen des Vorsitzenden Richters Manfred Götzl, ist die Urteilsverkündung noch im Frühjahr zu erwarten. Auch der zweite Untersuchungsausschuss des Bundestags zum NSU hat seine Beweisaufnahme beendet und wird bis zur Sommerpause seinen Abschlussbericht vorlegen. Das Kapitel NSU droht vor der Bundestagswahl im September geschlossen zu werden.

 

Das Versprechen einer lückenlosen Aufklärung, das die Bundeskanzlerin den Familienangehörigen der Mordopfer und den Betroffenen der Bombenanschläge gegeben hat, ist alles andere als erfüllt. Die Generalbundesanwaltschaft begrenzte bereits kurz nach der Selbstenttarnung des NSU ihre Anklage und Untersuchungen dahingehend, dass es sich bei den Tätern um ein Trio gehandelt haben muss – das ohne Netzwerk quer durch die Republik zehn Morde, drei Bombenanschläge und 27 Raubüberfälle ausgeführt haben soll. Gelinde gesagt handelt es sich hier um eine wirklich originelle Interpretation. Clemens Binninger, Vorsitzender des Untersuchungsausschusses zum NSU, weist diese These seit geraumer Zeit energisch zurück. Zudem hat sich wiederholt gezeigt, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz die Aufklärung durch Aktenvernichtungen und vermeintliche Gedächtnislücken sabotiert. Die neueste Meldung, dass im Thüringer Landeskriminalamt Abhörprotokolle brisanter SMS eines NSU-Helfers just aus dem Jahr 1998, als das Trio abtauchte, verschwanden, ist ein Skandal unter vielen, der kaum noch verwundert.

 

Das Aktionsbündnis „NSU-Komplex auflösen“ klagt dieses aktive Versagen der Behörden an und schließt sich der Forderung der Opfer und Betroffenen der Terrorserie nach Wahrheit und Gerechtigkeit an. Gemeinsam mit den Betroffenen organisiert es vom 17. bis 21. Mai ein Tribunal in Köln-Mülheim, wo im Juni 2004 eine vom NSU gezündete Nagelbombe zahlreiche Menschen teils schwer verletzte. Auftakt ist am 16. März im Berliner Maxim-Gorki-Theater mit dem Aufruf zu einem gesellschaftlichen „J’accuse“.

 

Der Begriff „NSU-Komplex“ zeigt einen wichtigen Perspektivwechsel auf: Nicht nur wenige in ihrer neonazistischen Ideologie entfesselte Einzeltäter, sondern das Zusammenwirken von Nazis, Geheimdiensten, V-Leuten, Polizei, Justiz, Extremismusforschung und Medien ist für das unbehelligte jahrelange Morden und die verhinderte Aufklärung verantwortlich. Auf dem Tribunal sollen die konkreten Verantwortlichen benannt und angeklagt werden. Im Gegensatz zu historischen Vorgängern wie den Russell-Tribunalen wird es jedoch keine inszenierte Urteilsverkündung geben. Die Konsequenzen aus den Erkenntnissen des Tribunals muss die Gesellschaft selbst ziehen.

 

Im Zentrum des Tribunals steht das Wissen der Betroffenen im NSU-Komplex. Sie werden ihre Erfahrungen, Analysen und Forderungen formulieren und ihrer Wut, Trauer und Hoffnung Ausdruck verleihen. Das Tribunal erhebt mehrere Klagen: eine Klage um die Opfer der rassistischen Gewalt. Eine Anklage aller, die sich der Unterstützung und Vertuschung des NSU schuldig gemacht haben. Und die Einklage einer Gesellschaft der Vielen, deren Existenz der NSU anzugreifen, aber nicht zu zerstören vermochte.