Peter Fitzek, der selbsternannte "König von Deutschland", ist zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Ihm wurde schwere Untreue vorgeworfen. Fitzek sitzt seit Juni 2016 in Untersuchungshaft.
Im Prozess gegen den selbst ernannten "König von Deutschland", Peter Fitzek, ist am Mittwoch das Urteil gefallen. Er muss drei Jahre und acht Monate in Haft. Der Wittenberger musste sich seit Oktober 2016 vor dem Landgericht Halle verantworten. Ihm wurden schwere Untreue in 42 Fällen und Verstöße gegen das Kreditwesen vorgeworfen.
Fitzek sitzt bereits seit Juni 2016 in Untersuchungshaft. Diese Zeit wird auf das Urteil angerechnet. Der Haftbefehl wurde nach Angaben des Gerichtssprechers Wolfgang Ehm aufrechterhalten und in Vollzug gelassen. Das Gericht sehe nach wie vor eine hohe Fluchtgefahr. Ein Teil der Gelder sei bis heute nicht auffindbar. Diese könnten dem Angeklagten die Flucht erleichtern.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer am Dienstag vier Jahre Haft für Fitzek gefordert. Seine Verteidiger wollten einen Freispruch. Ob eine der beiden Seiten Revison oder Einspruch einlegt, ist noch nicht klar.
Krankenkasse und Bankgeschäfte
Der frühere Koch, Karatelehrer und Videothekar Peter Fitzek hat dem Gericht zufolge zwischen 2009 und 2013 in Wittenberg ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bankgeschäfte betrieben. Zwangsgelder und Strafen in Millionenhöhe zahlte er nicht.
Über 500 Menschen legten Geld bei Fitzek an. 2,3 Millionen Euro kamen so zusammen. Laut Urteilsbegründung soll Fitzek 1,3 Millionen Euro für eigene Zwecke verwendet haben.
Zeugen beschrieben Fitzek im Untreue-Prozess als jemanden, dem man vertraut. Bis zu sechsstellige Beträge haben ihm Menschen jeden Alters für seine Bank zukommen lassen. Die Anleger zahlten laut Staatsanwaltschaft auf Sparbücher ein – im Vertrauen darauf, das Geld jederzeit wieder abheben zu können. Einen Großteil der Summe soll er jedoch aus "egoistischen Gründen" ausgegeben haben, so die Staatsanwaltschaft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Fitzek eine Bank betrieben und Vermögensbetreuungspflichten verletzt habe. Zu diesen Pflichten gehöre unter anderem eine sauber Buchhaltung. Weil es die nicht gab, ist bislang auch unklar, wofür das Geld ausgeben wurde.
Ein Gerichtsprecher sagte zur Urteilsbegründung, die Anleger hätten sich den Verbleib ihrer Gelder anders vorgestellt. So hätten einige Anleger bewusst Anlagen und Schenkungen vorgenommen, um zu zeigen, dass das angelegte Geld nicht zur freien Verwendung gedacht sei.
Fitzek betrieb auch eine Art Krankenkasse mit gut 500 Mitgliedern und eine eigene Rentenversicherung. Auch dafür hatte er keine Genehmigung.
Der Verfassungsschutz zählt Fitzek zu den sogenannten Reichsbürgern. Die Bewegung leugnet die Existenz der Bundesrepublik und deren Gesetze. Er selbst streitet das vehement ab. Gleichwohl betonte er früher, dass er keine Dokumente der Bundesrepublik benötige. Mit diesem Land unterhalte er keine Rechtsbeziehungen.
Fitzek sieht sich als "Diener Gottes" und als Opfer. Er habe immer für das Gemeinwohl gehandelt, sagte er vor Gericht. Der psychiatrische Gutachter kam zu einem anderen Schluss: Fitzek sei materiell eingestellt – und voll schuldfähig. Für Staatsanwaltschaft und Gericht ist es unerheblich, ob Fitzek zur Reichsbürgerbewegung gehört oder nicht. Die Richterin sagte im Laufe des Prozesses, sie interessiere lediglich, ob er Gelder veruntreut habe oder nicht.
Fitzek hatte im Herbst 2012 auf dem Gelände eines früheren Krankenhauses in Wittenberg sein "Königreich Deutschland" ausgerufen und sich zum Oberhaupt ernannt. Die Raten für das Gelände wurden aber nie abbezahlt. Höchstpersönlich schrieb er eine Verfassung für seinen "Staat". Darin standen 92 Artikel, die jeder Untertan kennen musste. Außerdem muss jeder Interessent ein Staatsbürgerseminar besuchen. Das kostete bei einer Dauer von sieben Stunden 400 Euro. Seine Anhänger sehen in Fitzek noch immer ihren König und versuchen, die "Amtsgeschäfte" des Fantasiereiches weiterzuführen.
Mit unendlich langen Reden und Schreiben versuchte Fitzek immer wieder die Gerichte bei seinen zahlreichen Prozessen zu beeinflussen. Im aktuellen Fall bat er die Richterin unter anderem, ihn mit "Peter der Erste, Sohn des Horst" anzureden. Sie lehnte ab. Sein Schlusswort im Untreue-Prozess dauerte vier Stunden und 18 Minuten. Normalerweise sprechen Angeklagte in einem Schlusswort wenige Minuten. Fitzeks Rekord liegt aber sogar noch höher. Als er in Hof vor Gericht stand, dauerten seine Ausführungen sechs Stunden.
Erst am Montag war Peter Fitzek vom Amtsgericht Wittenberg zu 32 Monaten Haft verurteilt worden. Damit wurden 27 Fälle von Fahren ohne Fahrerlaubnis geahndet. 2012 hatte er seinen Führerschein abgegeben. Mit einem angeblich aus Paraguay stammenden Dokument war er fortan unterwegs. Der Richter in Wittenberg hielt es für eine Fälschung. Zuvor war er schon zu weiteren Haftstrafen verurteilt worden, ebenfalls, weil er wieder und wieder ohne gültigen Führerschein erwischt wurde. Zum Teil hatte er dabei auch ein selbstgebasteltes Dokument des "Königreich Deutschland" präsentiert.