Handy-Nutzung und Fotos sind beim Prozess gegen die "Gruppe Freital" verboten. Nun wirft ein Foto eines Verteidigers aus dem Gerichtssaal Fragen auf. Rechtsanwalt Martin Kohlmann hatte vor Prozessauftakt am vergangenen Dienstag ein Foto mit dem Handy geschossen, wenige Stunden später wurde dieses bei Facebook veröffentlicht. In seinem Blog sprach der Anwalt von einem "Schauprozess".
Handy-Fotos und Internetnutzung sind bei dem Verfahren allerdings
verboten, deshalb prüft der Senat des Oberlandesgerichtes nun den
Vorgang, sagte Gerichtssprecherin Gesine Tews auf unsere Anfrage. Eine
Sitzungspolizeiliche Anordnung verbietet die Internetnutzung und die
Anfertigung von Handyfotos während des Prozesses. Einzig vor
Prozesseröffnung waren Fotos durch sogenannte "Poolführer" erlaubt, das
waren Fotografen, die für mehrere Medien Fotos angefertigt haben. Nähere
Auskünfte könne sie derzeit nicht geben, teilte Tews mit.
Verteidiger
Martin Kohlmann sagte uns auf Anfrage, er habe das Foto vor
Prozesseröffnung geschossen und versendet. Zu diesem Zeitpunkt waren
auch offizielle Fotografen und Kameraleute im Saal. Später sei das Foto
von einer anderen Person bei Facebook eingestellt worden. Deshalb sei
der Vorgang unproblematisch.
Am Dienstag (14.03.) wird der
Prozess gegen acht Angeklagte u.a. wegen Bildung einer terroristischen
Vereinigung fortgesetzt. Am zweiten Prozesstag steht die Bewertung
zahlreicher Befangenheitsanträge und Rügen im Vordergrund.