Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Nötigung und Beleidigung stehen auf der Vorstrafenliste eines Bautzeners. Jetzt musste er erneut vor Gericht.
Bautzen. - Das Amtsgericht Bautzen hat am Dienstag einen 29-Jährigen wegen des unerlaubten Führens einer Schusswaffe zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Zeugenaussagen hatte der Angeklagte am 2. November 2016, kurz nach Mitternacht, einen in Bautzen lebenden Asylbewerber aus Libyen mit einer Schreckschusspistole vom Typ Walter P 22 bedroht.
Die Polizei fand später am Tatort ein abgefeuertes Geschoss. Das Opfer gab an, dass zweimal auf ihn geschossen worden sei. Bei der Tat soll der Schütze den Asylbewerber ausländerfeindlich beleidigt haben. Das Schießen sei nur als eine Ordnungswidrigkeit zu bewerten, sagte der Staatsanwalt. Er hatte sechs Monate ohne Bewährung gefordert.
„Es kann nicht sein, dass Leute andere Leute zu Tode erschrecken“, sagte der Vorsitzende Richter.
Der Täter ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Nötigung und Beleidigung. Aufgrund des Widerrufs mehrerer Bewährungen musste er Mitte Januar eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Bautzen antreten. „Sie haben mehrere Chancen bekommen, das ist jetzt ihre Baustelle“, sagte der Richter. Die Verhandlung dauerte nur eine Stunde.
Der Flüchtling hat inzwischen seine Anerkennung bekommen und lebt mit seiner Frau und den vier Kindern in Bautzen.