Ministerium: Uni-Namensänderung nicht gültig

Erstveröffentlicht: 
07.03.2017

Die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald darf ihren Namen bis auf Weiteres nicht ändern. Das Bildungsministerium hat die Genehmigung einer geänderten Grundordnung der Hochschule aus formellen Gründen abgelehnt. Das Verfahren über eine Änderung dieser Grundordnung müsse rechtskonform ablaufen, so Ministerin Birgit Hesse (SPD). Dies sei nicht erfolgt.

 

Hesse: Der engere Senat hätte sich befassen müssen

 

Die Greifswalder Universität könne ihren Namen nicht allein auf Grundlage eines Beschlusses des Hochschulsenats ändern, so Hesse weiter. Das heisst: Zuvor hätte sich der engere Senat der Uni damit befassen müssen. Mitte Januar hatte der Hochschulsenat mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen, den Namen "Ernst Moritz Arndt" abzulegen.

 

Proteste gegen Namensänderung

 

Historiker kritisierten, Arndt sei antisemitisch und nationalistisch gewesen. Seit diesem Beschluss hatte es verschiedene Protestaktionen gegeben - darunter eine Menschenkette der Bürgerinitiative "Ernst Moritz Arndt bleibt", zu der vor gut drei Wochen rund 600 Bürger in der Greifswalder Innenstadt auf die Straße gegangen waren.

 

Wie geht es weiter?

 

Ob die Namensänderung mit der Entscheidung des Bildungsministeriums damit vom Tisch ist, bleibt abzuwarten. Laut Landeshochschulgesetz kann jede Universität ihren Namen selbst festlegen. Allein der jeweilige Sitz der Hochschule muss im Namen enthalten ist.