In Feinunzen Gold und Silber - „Reichsbürger“ verklagt Leipziger Jobcenter auf Hunderttausende

Erstveröffentlicht: 
03.03.2017

Ein 45-jähriger Hartz-IV-Empfänger aus Leipzig hat das Jobcenter verklagt, weil dieses ihm seine Leistungen gekürzt hatte. Als Entschädigung für angebliche Menschenrechtsverletzungen wollte der Mann sehr viel Geld – zahlbar in Gold und Silber.

 

Ein selbst ernannter „Reichsbürger“ aus Leipzig hat das Jobcenter aufgrund von angeblichen Menschenrechtsverletzungen auf mehrere Hunderttausend Euro täglichen Schadensersatz verklagt. Zudem wollte der 45-Jährige sein Arbeitslosengeld II aufgrund der für ihn nicht geltenden deutschen Gesetze nicht mehr auf üblichem Weg ausgezahlt bekommen. Das Sozialgericht in der Messestadt hat die Klage jedoch abgelehnt.

 

Wie Gerichtssprecher Michael Pies erklärte, hatte der Leipziger das Jobcenter ursprünglich belangt, weil ihm im Herbst 2012 für einzelne Monate die Hartz-IV-Leistungen gekürzt worden waren. Grund für die Sanktionen sei die Weigerung der 45-Jährigen gewesen, eine vorgeschlagene Arbeit anzunehmen. „Die zugrundeliegenden Bescheide hob das Jobcenter jedoch im Laufe des gerichtlichen Verfahrens wieder auf, so dass der Kläger Anspruch auf ungekürzte Leistungen hatte“, so Pies weiter. 

 

Von Militärgesetzen bis zu den Gebrüdern Grimm


Damit gab sich der „Reichsbürger“ jedoch nicht zufrieden, lasteten den Mitarbeitern des Jobcenters Straftaten und Menschenrechtsverletzungen an und nutzte bei der Beweisführung eine ganz Reihe verschiedenster Belegquellen: „Der Mann führte unter anderem die UN-Charta, Militärgesetze der Alliierten, ein angebliches Deutsches Amt für Menschenrechte, die Initiative für bedingungsloses Grundeinkommen, die Bibel und das Wörterbuch der Gebrüder Grimm an“, so der Sprecher des Sozialgerichts gegenüber LVZ.de.

 

Letztlich bezifferte der „Reichsbürger“ seine Forderung an das Jobcenter und verlangte von der Behörde als Entschädigung eine tägliche Entrichtung von 250.000 Euro an ihn – „ersatzweise zahlbar in Feinunzen von Gold und Silber“. Zudem bestand der Mann darauf, sein Arbeitslosengeld II künftig in eine andere Sachleistung umzuwandeln, die nicht auf dem Sozialgesetzbuch II beruhe. Ob damit Wagenladungen Stroh oder Gewürze aus dem Abendland gemeint waren, ist unklar. Denn genaue Angaben zur gewünschten Alternativen wurden laut Pies nicht gemacht. 

 

Gericht: Absurde Vorwürfe


Im Dezember 2016 landete der Fall vor dem Leipziger Sozialgericht und wurde als unzulässig abgewiesen. Weil das Jobcenter die Sanktionen zurückgenommen hatte, sei bei der Klage des „Reichsbürgers“ das Rechtschutzbedürfnis inzwischen entfallen, argumentiert das Gericht. „Der ungeordneten Vermischung vager, unzusammenhängender Behauptungen, teils offensichtlich überzogener oder absurder Vorwürfe gegen den Beklagten oder einzelne seiner Mitarbeiter mit Begründungselementen aus Geschichte, Politik, Philosophie, Religion, Belletristik und dem deutschen und internationalen Recht habe das Gericht keine ernst zu nehmende Geltendmachung eines irgendwie gearteten rechtlichen Anspruchs entnehmen können“, so die Begründung weiter.

 

Zudem schien es dem Richter, dass der 45-Jährige das Verfahren lediglich als Bühne für seine persönliche Weltanschauung nutzen wollte. Das Urteil ist rechtskräftig.

 

Von Matthias Puppe