Rechtsextremist verklagt Journalisten Schlappe für Karl-Heinz Hoffmann

Erstveröffentlicht: 
23.02.2017

Im Zivilprozess gegen einen NDR-Journalisten ist der mittelfränkische Rechtsextremist Karl-Heinz Hoffmann mit seiner Klage gescheitert. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies Hoffmanns Klage ab, sagte Justizsprecher Friedrich Weitner.

 

Hoffmann wollte vom NDR eine Unterlassungserklärung und Schmerzensgeld erstreiten. Hintergrund war ein Beitrag auf tagesschau.de. Dort veröffentlichte der NDR-Journalist einen Artikel über rechtsterroristische Gruppen in Deutschland und ihre Unterstützung durch die Stasi. Karl-Heinz Hoffmann, der Gründer der gleichnamigen Wehrsportgruppe, fühlte sich durch die Berichterstattung verleumdet, da seine Truppe nie von der Stasi finanziert worden sei. Eine Bildunterschrift soll dies aber nahegelegt haben. 

 

Hoffmann nicht explizit genannt

 

Das Gericht sah er als nicht erwiesen an, dass der Journalist der Urheber der Bildunterschrift sei. Hoffmann wollte zudem nicht in Verbindung mit rechtsterroristischen Taten gebracht werden. Das Landgericht lehnte auch das ab, da der Rechtsextremist im Artikel nicht explizit genannt wurde. Über eine weitere Klage Hoffmanns ist indes noch nicht entschieden. Hoffmann hatte auch den BR-Reporter Ulrich Chaussy auf Unterlassung und Schmerzensgeld verklagt.