Nürnberg: Prozess zur Besetzung der Wodanstraße 57 - Prozess vertagt wegen fehlender Beweislag

Wenn nicht hier, wo dann?

Pressemitteilung zum Prozess der Besetzung der Wodanstraße 57 NBG: Prozess vertagt wegen fehlender Beweislage

Nürnberg, den 9.2.2017 – Am heutigen Tag wurden im Amtsgericht Nürnberg die angeblich Beteiligten der Besetzung der Wodanstraße 57 in der Nürnberger Südstadt wegen Hausfriedensbruch zum ersten Mal verhandelt. Dabei stellte sich durch den Prozess und auch schon in der Vorbereitung der Verhandlung heraus, dass eine klare Beweislage nicht vorhanden ist. Die geladenen Zeugen, am Tatabend anwesende Streifenpolizist*innen und ein Staatsschutzbeamter der Staatsanwaltschaft Herr H., konnten keine nennenswerten Beweise gegen die Angeklagten hervorbringen.

 

Das lag zum einen an der unkoordinierten Herangehensweise des Verfahrensleiters, zum anderen an der fehlenden Beweisführung und Aussagekraft durch die Polizist*innen. Herr H. ist, wie aus vorherigen Verfahren bereits bekannt, durch seine fehlerhafte Arbeit sowohl schriftlich als auch vor Gericht bei Nachfragen von der Anwaltschaft stark kritisiert worden. Seine Aussagen standen denen der Polizist*innen teils entgegen: Laut seinem Bericht sollten alle 11 Angeklagten am Tag der Besetzung im Haus gesehen worden sein durch die Beamten, jedoch konnte keiner der geladenen Streifenpolizist*innen diese Aussage bestätigen. Weder hatten diese eine präzise Erinnerung an den Verlauf der Ermittlung am Tag der Besetzung, noch an die Gesichter, Namen und Daten der Angeklagten der dokumentierten 5 Zeugen und 11 Angeklagten. Unklar war auch dem Leiter Holzmann, warum und weshalb ausgerechnet diese Personen für die Tat ihre Daten angeben mussten bei den durchgeführten Kontrollen. So konnte kein Foto und keine Aussage die Tat den Angeklagten zuweisen. Alle Zeugenaussagen beschrieben die Betroffenen als vor dem Haus und nicht in dem Haus, was gegen Hausfriedensbruch sprechen würde.

 

Es konnte am heutigen Tag noch nicht beantwortet werden, ob das Verfahren nicht doch rechtswidrig ist, da die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt wurden. Der angebliche Strafantragssteller Herr D. ist am heutigen Tag verhindert gewesen und aus den Augen der Verteidigung kann nur ein Verfahren von der eingetragenen Eigentümerin Frau D. seiner Mutter, gestellt werden. Ist dies der Fall, spricht man von einem groben Verfahrensfehler und das Strafverfahren könnte eingestellt werden.

 

Deshalb wurde das Verfahren in Bezug auf Eigentümer*innenschaft und Beweislage verschoben:

 

- Donnerstag, den 23.02.2017 um 10:00 im Saal 94 (Amtsgericht Nürnberg)

 

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