Prozess um Brandanschlag von Nauen - NPD-Politiker Schneider nach Brandanschlag zu hoher Haftstrafe verurteilt

Erstveröffentlicht: 
09.02.2017

Wegen des Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen wurde der NPD-Politiker Maik Schneider zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Für weitere Delikte erhielt er eine zusätzliche Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren.

 

Potsdam/Nauen -  Das Landgericht Potsdam hat den NPD-Politiker Maik Schneider wegen des Brandanschlags auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen zu acht Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich erhielt der 29-Jährige am Donnerstag eine weitere Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten für andere rechtsextreme Delikte. Einen weiteren Neonazi verurteilte die Staatsschutzkammer als Mittäter zu sieben Jahren Gefängnis. Wegen Beihilfe zu der Brandstiftung und anderen Delikten erhielten die vier weiteren Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren auf Bewährung.


Bei dem Brandanschlag war im August 2015 die Sporthalle eines Oberstufenzentrums im havelländischen Nauen komplett niedergebrannt. Verletzt wurde niemand. Der Sachschaden wird auf 3,5 Millionen Euro geschätzt.  

 

Maik Schneider sprach von "Unfall" - und stritt fremdenfeindliche Motive ab


Umfangreiche Geständnisse von Mitangeklagten hatten die Ermittler auf die Spur von Schneider gebracht. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen der Geständnisse für zwei Angeklagte nach der Kronzeugenregelung auf Bewährungsstrafen plädiert. Ein weiterer Angeklagter hatte sich in der Haft offen vom Rechtsextremismus abgekehrt. Der 27-Jährige kam wegen Beihilfe mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon. Dem sechsten Angeklagten konnte keine Beteiligung an dem Brandanschlag nachgewiesen werden. Er wurde wegen anderer Delikte, wie einen Farbbeutel-Anschlag auf ein Parteibüro der Linken, zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

 

Der Kommunalpolitiker Schneider hatte die Brandstiftung im Prozess gestanden, er sprach jedoch von einem "Unfall". Der 29-Jährige gab an, er habe die Halle als politisches Zeichen nur einrußen wollen. Fremdenfeindliche Motive stritt Schneider ab. 

 

Richter: "Dies ist eine tiefe Missachtung unserer Rechtsordnung"


Dagegen erklärte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter in seiner Urteilsbegründung, Schneider und seine Mittäter hätten eindeutig aus fremdenfeindlichen und rechtsextremistischen Motiven gehandelt. "Der Anschlag sollte ein Zeichen an die Flüchtlinge sein: Ihr seid hier nicht willkommen, hier ist kein Platz für Euch und ihr seid hier nicht sicher", sagte Horstkötter. "Dies ist eine tiefe Missachtung unserer Rechtsordnung." (dpa)