Brandanschlag in Nauen Staatsanwalt fordert fast neun Jahre Haft für NPD-Politiker

Erstveröffentlicht: 
24.01.2017

Potsdam - Der NPD-Politiker Maik Schneider soll im Prozess um den Brandanschlag von Nauen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für acht Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Für einen der fünf mitangeklagten Neonazis forderte die Anklage am Dienstag in ihrem Plädoyer acht Jahre und drei Monate Haft. Er habe im August 2015 eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Nauen (Havelland) gemeinsam mit Schneider angezündet, so der Ankläger. „Vom Urteil soll ein Signal ausgehen, dass wir solche Taten nicht dulden und hart bestrafen“, sagte Staatsanwalt Nils Delius.
Der NPD-Politiker und die fünf mitangeklagten Neonazis hätten in Nauen eine Gruppe „mit fremdenfeindlicher und rechtsextremer Gesinnung“ gebildet, die sich im Jahr 2015 zunehmend radikalisiert habe, sagte Delius. Die Brandstiftung an der Sporthalle eines Oberstufenzentrums sei unter der Leitung von Schneider lange geplant und sorgfältig durchgeführt worden. „Diese Brandstiftung sollte ein Zeichen setzen: Ein Zeichen des Hasses, der Hartherzigkeit und der Fremdenfeindlichkeit“, sagte Delius.

Drei weitere Angeklagte sollen nach dem Plädoyer wegen Beihilfe zu der Brandstiftung zu Strafen von zwei Jahren zur Bewährung beziehungsweise in einem Fall zu 3 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt werden. Die Drei sollen Schmiere gestanden oder bei der Vorbereitung des Anschlags geholfen haben. Für zwei Angeklagte kämen nach der Kronzeugenregelung Bewährungsstrafen in Betracht, weil sie durch umfangreiche Aussagen und Geständnisse die Ermittlungen befördert haben.


Scheiterhaufen entzündet


Schneider und sein Komplize hätten schließlich einen vor dem Eingang der Sporthalle aufgerichteten Scheiterhaufen entzündet, sagte der Staatsanwalt. Dabei wurde auch eine Gasflasche eingesetzt. „Das beweist, dass das Ziel des Anschlags das Niederbrennen der Halle war“, argumentierte der Ankläger. Schneider hatte die Tat zwar eingeräumt, aber erklärt, er habe die Halle nicht abbrennen, sondern lediglich als politisches Zeichen einrußen wollen.
Dem sechsten Angeklagten sei keine Beteiligung an der Brandstiftung nachzuweisen, sagte Delius. Dieser solle aber wegen anderer Delikte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten erhalten.


In die beantragten Freiheitsstrafen sollen auch andere Delikte von Mitgliedern der Gruppe einfließen. Dazu gehört ein Farbbeutel-Anschlag auf ein Parteibüro der Linken, Brandstiftung an einem Auto und an einer Dixi-Toilette auf einer Baustelle für ein Flüchtlingsheim. (dpa)