Der Prozess gegen die sogenannte „Gruppe Freital“ wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung beginnt am 7. März in Dresden. Das Oberlandesgericht teilte am Dienstag mit, dass die Anklage des Generalbundesanwalts zur Hauptverhandlung zugelassen wurde.
Dresden. Der Prozess gegen die sogenannte „Gruppe Freital“ wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung beginnt am 7. März in Dresden. Das Oberlandesgericht teilte am Dienstag mit, dass die Anklage des Generalbundesanwalts zur Hauptverhandlung zugelassen wurde.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, eine terroristische Vereinigung gebildet zu haben. Sie sind weiterhin wegen versuchten Mordes oder Beihilfe zum versuchten Mord angeklagt. Zudem stehen Tatvorwürfe der gefährlichen Körperverletzung, der versuchten gefährlichen Körperverletzung, der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, der Sachbeschädigung und der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens im Raum, so das Gericht.
Der Prozess findet unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen in der speziell umgebauten Kantine der künftigen Asyl-Erstaufnahmeeinrichtung am Dresdner Hammerweg statt. Das Verfahren wird wohl eine ganze Weile dauern. Bis jetzt sind mehr als 60 Verhandlungstage bis zum 29. September angesetzt.
Der „Gruppe Freital“ werden sieben Männer und eine Frau im Alter zwischen 19 und 38 Jahren zugerechnet. Ihnen werden zahlreiche Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte, Politiker und politische Gegner in Dresden und Freital zugeordnet, unter anderem die Zerstörung des Autos eines Linken-Stadtrates, und der angriff auf ein linkes Wohnprojekt in Dresden. Mit den Anschlägen wollten die Beschuldigten laut Anklage „ein Klima der Angst und Repression“ erzeugen. Ihre Attacken hätten sie vor allem mit in Deutschland nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern aus Tschechien verübt. Die Gruppe soll sich nach Erkenntnissen der Ermittler auch mit dem Bau von Rohrbomben beschäftigt haben.
Fünf der Verdächtigen waren im Frühling 2016 bei einem GSG9-Einsatz festgenommen worden. Die Ermittlungen waren damals intensiviert worden, nachdem der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen hatte. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte zuvor keine organisierten Strukturen entdeckt. Für Aufsehen hatte in den vergangenen Monaten ein weiteres Ermittlungsergebnis gesorgt: Offenbar hatte mindestens ein sächsischer Polizist den Rechtsextremen geholfen.