Nach dem gescheiterten Verbot melden sich in Sachsen Politiker aus allen Lagern zu Wort. Innenminister Markus Ulbig kündigte eine weitere Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz an.
Dresden . Reaktionen aus Sachsen zum zweiten NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
Innenminister Markus Ulbig (CDU): „Das ist nicht das von den Ländern erhoffte Ergebnis. Der Antrag sei mit der ganz ausdrücklichen Hoffnung verbunden gewesen, „ein deutliches Zeichen zu setzen und der Atmosphäre der Angst, die von der NPD in einigen Regionen Deutschlands verbreitet wird, den Nährboden zu entziehen“. Zwar erfülle die NPD die Voraussetzungen eines Verbots derzeit nicht. „Sie bleibt aber eine rechtsextremistische, verfassungsfeindliche Partei und sie wird als solche weiter von den Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern beobachtet werden.“
Parteienforscher Hendrik Träger von der Universität Leipzig: Er hält die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht gegen ein NPD-Verbot als konstruiert und kurzsichtig kritisiert. Zwar sei es richtig, dass die Partei derzeit zu klein sei, um ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchzusetzen, siehe habe jedoch in der Vergangenheit bereits eine zyklische Entwicklung durchlaufen. „In dieser Hinsicht scheint die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schon fast ein Lotteriespiel mit Hoffnungen zu sein, dass sich die NPD nicht wieder festigt.“
Linken-Landesvorsitzender Rico Gebhardt: „Selbst wenn eine Partei verboten wird, bleibt das Denken in den Köpfen. Der Kampf gegen die Menschenfeindlichkeit der alten wie neuen Nazis ist nicht vor Gericht zu gewinnen“, erklärte der 53 Jahre alte Politiker. Es sei und bleibe die tägliche Aufgabe von Demokraten, „sich diesen Menschenfeinden entgegenzustellen“. „Mit einem Verbot hat eh niemand ernstlich gerechnet. Nach dem Urteil ist vor dem Urteil - die Bekämpfung der extremen Rechten ist und bleibt gerade auch in Sachsen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, kein Gericht kann das ersetzen“, betonte Gebhardt.
Innenexperte der Grünen-Fraktion, Valentin Lippmann: „Das Bundesverfassungsgericht hat sich nicht von den abwegigen symbolischen Erwägungen der Länder bei ihrem Verbotsantrag leiten lassen und die Rechtsprechung zu Parteiverboten weiterentwickelt.“ Angesichts rechtsextremer Vorurteile und rechtsmotivierter Gewalttaten in und aus der Mitte der Gesellschaft sei das Signal des Urteils eine politische und gesellschaftliche Herausforderung. Er forderte die sächsische Staatsregierung auf, „sich rechtsextremen, antidemokratischen und menschenverachtenden Ideologien und Tendenzen endlich konsequent entgegenzustellen und zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rechtsextremismus zu fördern und anzuerkennen“.
Von LVZ