AfD-Aktivist Oliver Kloth hat im Rechtsstreit mit Radio Dreyeckland einen Teilerfolg erzielt. Der Sender darf nicht mehr behaupten, Kloth habe das Mandantenverhältnis gebrochen.
"Der freie Journalismus hat künftig einen schweren Stand", kritisierte
RDL-Anwalt Udo Kauß die gestrige Entscheidung und kündigte
Verfassungsbeschwerde an.Es geht um einen Bericht auf der Homepage von
RDL über die städtische Informationsveranstaltung in Landwasser zur
geplanten Flüchtlingsunterkunft (die BZ berichtete). Im Zentrum des
Beitrags stand die Rede des Teninger Rechtsanwalts Oliver Kloth. Der war
mit einigen Passagen nicht einverstanden.
Zu Recht, wie das Oberlandesgericht nun befand und der Klage des
AfD-Aktivisten – anders als die erste Instanz – in einem weiteren Punkt
stattgab.
Das Landgericht war noch der Ansicht, dass der kleine Sender eine "im
Kern zutreffende Tatsachenbehauptung" aufgestellt hatte, als er Kloths
Rede so zusammengefasst hatte: "Die ,eingeladenen’ Ausländer und
Flüchtlinge seien für Vergewaltigung, Raub usw. verantwortlich. Viele
seien auch guten Herzens, aber beinah alle (wörtlich: viele) Flüchtende
seien ,Glücksritter’." Der Satz sei so nicht gefallen, erklärte
Gerichtssprecherin Annette Zeller. Ob der RDL-Text den Eindruck richtig
wiedergegeben hat, spielte in der Bewertung keine Rolle, weil das
Gericht von einer Tatsachenbehauptung ausgeht. Und die darf nicht falsch
sein.
Das gilt auch für die Behauptung, Kloth habe sein Mandantenverhältnis
gebrochen. Dieser Straftatbestand sei nicht erfüllt gewesen, erläutert
Annette Zeller. Das OLG bestätigte damit die Vorinstanz.
Jede Passage sei darauf hin zu prüfen gewesen, ob es sich um eine
Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung handle – letztere genießt als
Grundrecht einen höheren Schutz. Das ist laut OLG-Sprecherin Zeller der
Grund, warum RDL auch künftig titeln darf, Kloth sei ein "rassistischer
Anwaltsredner". Das werde nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als
Meinung gewertet.
Das Urteil ist rechtskräftig. RDL muss die entsprechenden Passagen
entfernen. Der Sender will Beschwerde beim Verfassungsgericht
einreichen, weil er die Pressefreiheit gefährdet sieht.
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