Moerser Polizisten wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Erstveröffentlicht: 
27.12.2016

Moers. Sie hatten einen Alkoholiker abgesetzt, der später überfahren wurde. Gericht verurteilte beide Polizisten zu je sechs Monaten Haft auf Bewährung.

 

Fast auf den Tag genau zwei Jahre ist es her, dass Michael S. auf der Düsseldorfer Straße in Schwafheim starb. Der Alkoholiker stand in der Dunkelheit mit ausgebreiteten Armen auf der Fahrbahn und wurde beim Versuch ein Auto anzuhalten überfahren. Das Fahrer des Autos wurde zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt, nicht so jedoch die beiden Polizeibeamten, die Michael S. in Schwafheim in der Nähe der Duisburger Stadtgrenze aus dem Streifenwagen gelassen hatten. Beide wurden am Dienstag von der Auswärtigen Großen Strafkammer des Landgerichts Kleve zu je sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

 

Dass es zu dem Unfall kam, so der Vorsitzende Richter Johannes Huismann in seiner Urteilsbegründung, „das war sicher nicht das, was sie wollten.“ Die beiden Polizeibeamten hätten vielmehr „die Nase voll gehabt“, und das sei menschlich nachvollziehbar; aber dennoch sei es eine grobe Pflichtverletzung gewesen, den Mann entgegen der dienstlichen Anweisung nicht zu seiner Wohnanschrift in Hülsdonk, sondern zum äußersten Ende von Schwafheim zu fahren. 

 

Polizisten brachten den Betrunkenen nicht nach Hause


Am 29. Dezember 2014 hatte Michael S. die Polizei und die Krankenhäuser auf Trab gehalten. Er wurde von einem bekannten in einem Pferdeanhänger zum Bethanien-Krankenhaus gefahren, randaliert dort, verließ das Krankenhaus, kehrt aber zwei mal dorthin zurück. Zur Behandlung wollte man den Alkoholiker, der sich zudem noch eingekotet hatte, nicht behalten – die beiden Polizeibeamten fuhren den Mann zur Wache.

 

Dort half ihm einer den angeklagten Beamten, sich zu reinigen, dort versorgte man ihn mit Kleidung zum unterziehen. Der Polizeiarzt hielt es wegen drohender Entzugserscheinungen für zu gefährlich, Michael S. in eine Zelle des Polizeigewahrsams zu stecken, also musste der Mann gehen – und legte sich ein paar Meter weiter in ein leer stehendes Bett im St. Josef Krankenhaus.

 

Und wieder mussten die beiden Beamten anrücken, erhielten die Weisung, S. nach Hülsdonk zu dem Bauwagen zu fahren, in dem er lebte. Was sie aber nach Überzeugung des Gerichts nicht taten, sondern den Mann bis ans südliche Ende von Moers fuhren, wo sie ihn aussteigen ließen. Kurz darauf wurde Michael S. von einem Auto auf der Düsseldorfer Straße überfahren. 

 

Funkzellenauswertung bewies Schuld der Polizisten


Die Verteidiger versuchten vergeblich nachzuweisen, der Getötete habe Zeit genug gehabt, selbst zum Unfallort zu gelangen. Eine Funkzellenauswertung belegte zudem, dass der Streifenwagen der beiden Beamten sich südlich der A 40, also in Schwafheim, aufgehalten hatte. Ein Verteidiger führte an, der Getötete hätte ja auch mit einer Zigarette im Bett einschlafen und im Feuer umkommen können – das Gericht sah das anders. Die Staatsanwaltschaft hatte je ein Jahr auf Bewährung beantragt.

 

Beide Verurteilten können mit einer Strafe bis zu einem Jahr im Polizeidienst bleiben.