Noch immer kein Urteil im Prozess gegen einen Leipziger Polizeibeamten wegen eines Einsatzes bei einem Fußballspiel: Auch zum zweiten Prozesstermin gegen den Polizeioberkommissar Swen G. (37) am Donnerstag blieb offen, ob der stellvertretende Zugführer bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) mit einem Chemie-Fan unrechtmäßig umgegangen ist oder nach Vorschrift gehandelt hat.
Noch immer kein Urteil im Prozess gegen einen Leipziger Polizeibeamten wegen eines Einsatzes bei einem Fußballspiel: Auch zum zweiten Verhandlungstermin gegen den Polizeioberkommissar Swen G. (37) am Donnerstag am Landgericht blieb offen, ob der Vize-Zugführer bei der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) am Rande des Bezirksligaspiels der BSG Chemie Leipzig am 28. September 2013 in Zwenkau mit einem Chemie-Fan unrechtmäßig umgegangen ist oder nach Vorschrift gehandelt hat.
Ein Ausbilder beim Landeskriminalamt, der als Zeuge geladen war, bekannte nach Vorführung von Handy-Videos, die den Einsatz zeigen: Das Vorgehen des Angeklagten und eines Kollegen sei „ein klassisches Beispiel für einen taktischen Zugriff“. Gerade bei sogenannten Großlagen wie Demonstrationen und Fußballeinsätzen gehe es darum, den Zugriff bei einer günstigen Gelegenheit durchzuführen, um Tatverdächtigen keine Flucht oder Gegenwehr zu ermöglichen. Als Chemie-Fan Marco H. (28) an jenem Tag auf eine Bank stieg, um den Polizeieinsatz mit seinem Handy zu filmen, sei dies eine solche Gelegenheit gewesen, weil der Verdächtige nicht in einer Masse hätte untertauchen können.
Wie berichtet, wurden BFE und Bereitschaftspolizei zu dem Spiel nach Zwenkau geschickt, weil vor Anpfiff ein Penny-Markt überfallen worden war. Die Täter wurden im Stadion unter den Chemie-Ultras „Diablos“ vermutet. Deshalb wollte die Polizei nach Spielende die Identität der Verdächtigen zu prüfen. Doch dabei sollen Beamte zu hart vorgegangen sein. In der Anklage wirft die Staatsanwaltschaft Swen G. vor, den Chemie-Anhänger in unbefugter Weise ergriffen, zu Boden geworfen und fixiert zu haben. Der Fußballfan erlitt Schürfwunden und Schmerzen. Das Amtsgericht verurteilte den Polizisten im Februar wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe von 5850 Euro, dagegen waren Staatsanwaltschaft und Verteidigung in Berufung gegangen.
Für Swen G., der seit 2000 Polizeibeamter ist, hat das Verfahren bereits Konsequenzen: Aus der für 2015 vorgesehenen Beförderung wurde nichts, der Ausgang eines Disziplinarverfahrens hängt vom Urteil des Gerichts ab. Dass dies am Donnerstagabend noch nicht fiel, war einem weiteren Beweisantrag des Verteidigers Curt-Matthias Engel geschuldet: Kurz vor 18 Uhr forderte er ein Sachverständigengutachten, um zu beweisen, dass die Verletzungen bei Marco H. nicht von den Polizisten verursacht wurden.
Von Frank Döring