Strafen für Brandstifter Neonazis legen Feuer am Flüchtlingsheim – Urteil fällt milde aus

Erstveröffentlicht: 
30.11.2016

Sie wollten ein Zeichen gegen die Unterbringung von Flüchtlingen setzen – Roger Jens A. und Michael B. haben in der Nacht zum 16. Mai 2015 ein Feuer neben der geplanten Erstaufnahmeeinrichtung in Wünsdorf (Teltow-Fläming) gelegt. Nun sind sie vor Gericht verurteilt worden. Die Strafe wurde für den Hauptverdächtigen vor allem aus zwei Gründen gemildert.

 

Zossen. Als im vorigen Jahr die Nachricht die Runde machte, dass in Wünsdorf eine Erstaufnahmeeinrichtung für mehr als 1000 Flüchtlinge entstehen soll, formierte sich sofort Protest. In den sozialen Netzwerken des Internets fragten sich Menschen, was man tun könne, um den Plan der Landesregierung zu vereiteln.

 

Roger Jens A. und Michael B. aus Wünsdorf wollten nicht nur reden, sondern handeln. „Wir wollten ein Zeichen setzen gegen die Unterbringung von Flüchtlingen in einem kleinen Dorf wie Wünsdorf“, sagt Roger Jens A. Der 24-Jährige und der Mitangeklagte Michael B. taten dies in der Nacht zum 16. Mai 2015, indem sie drei Mülltonnen neben dem Gebäude in Brand steckten, das heute von Flüchtlingen bewohnt wird. Dafür hat sie das Amtsgericht Zossen am Dienstag wegen versuchter Brandstiftung zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Beide müssen außerdem jeweils 100 Stunden in einer Flüchtlingsunterkunft mithelfen. 

 

Ein Täter war auf Bewährung


Roger Jens A. bekam zwei Jahre auf Bewährung – nach Ansicht von Richterin Renate Neuhaus „an der Obergrenze dessen, was ohne Haftstrafe möglich ist.“ Eigentlich war A. zur Tatzeit noch wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährung verurteilt. Dass er dennoch nicht ins Gefängnis muss, sei auf sein Geständnis zurückzuführen. Schon am Anfang der Verhandlung hatte er zugegeben, das Feuer gelegt zu haben und sich in seinem Schlusswort dafür entschuldigt. „Es tut mir leid, was ich getan habe. Das war eine Riesendummheit.“

 

An dem Abend habe er sich nach Streit mit seiner Freundin nur bei Michael B. ausheulen wollen. Beide fuhren im Auto umher, irgendwann kam das Gespräch auf die geplante Erstaufnahmeeinrichtung. „Ich wollte ihm das einfach mal zeigen“, sagte A. Dann sei er aus dem Auto gestiegen und habe das Feuer gelegt. 

 

Richterin: Keine Spontanaktion


Nach Auffassung der Richterin war es keine Spontanaktion, worauf Plakate mit fremdenfeindlichen Parolen hindeuten, die im Auto gefunden wurden. Beide hätten zudem bewusst in Kauf gekommen, dass die Flammen auch das Gebäude erfassen. Ob beide das Feuer legten, war jedoch nach den Aussagen der beiden Polizisten, die sie auf frischer Tat ertappt haben, nicht ganz klar. 

 

Zweiter Täter Mitglied in verbotener Neonazi-Kameradschaft


A. beteuerte, er habe sich unmittelbar nach der Tat von der rechten Szene losgesagt. Statt auf die „nationale Bewegung“ konzentriere er sich darauf, eine Familie aufzubauen, auf seinen Beruf und den Sport. Gegen seine Aggressionen lässt er sich psychologisch behandeln. Seit gut einem Jahr habe er keinen Kontakt mehr zu dem zehn Jahre älteren Michael B. Der war lange Zeit in der verbotenen Neonazikameradschaft „Freie Kräfte Teltow-Fläming“ (FKTF) aktiv.

 

Dass B. am Abend des Anschlags angeblich nur auf dem Beifahrersitz des Autos saß, kaufte ihm die Richterin nicht ab. Seine DNS-Spuren wurden an einem Feuerzeug im Auto gefunden. B. war es auch, der den Wagen steuerte, als eine Streife die beiden auf frischer Tat ertappte, und der versuchte, das Polizeiauto von der Straße zu drängen. Nachdem er das Fluchtfahrzeug in einen Erdhügel gesteuert hat, flüchtete er zu Fuß. 

 

Angeklagter weiß nicht, warum er auf Anklagebank sitzt


Dass er seine rechtsextreme Gesinnung abgelegt hat, versuchte B. erst gar nicht klarzumachen, stattdessen maulte er die Staatsanwältin an, dass er gar nicht wisse, warum er überhaupt auf der Anklagebank sitzt. Dabei fanden die Polizisten in seiner Wohnung einen verbotenen Polen-Böller und ertappten ihn in der Tatnacht zum wiederholten Mal beim Fahren ohne Führerschein. Er bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten.

Von Christian Zielke