"Asylanten müssen draussen bleiben" Ladenbesitzer wegen Volksverhetzung verurteilt

Erstveröffentlicht: 
17.11.2016

Wegen Volksverhetzung muss ein Ladenbesitzer aus Selb 1.800 Euro Verwarngeld zahlen. Das urteilte das Amtsgericht Wunsiedel. Der Mann hatte ein Schild mit der Aufschrift "Asylanten müssen draussen bleiben" in seinem Schaufenster platziert.

 

Das Gericht sah den Tatbestand der Volksverhetzung als gegeben an, das neben der Aufschrift auf dem Schild ein Hund abgebildet war. In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter, dass dadurch eine bestimmte Gruppe Menschen mit einem Tier gleichgesetzt werde. Das verletze die Menschenwürde. Außerdem eigne sich das Schild zur "Störung des öffentlichen Friedens". Einen rechtsradikalen Hintergrund konnte der Richter beim Angeklagten aber nicht feststellen.

 

"Der Knackpunkt ist der Hund."

Roland Kastner, Vorsitzender Richter 

 

Geldauflage als Verwarnung


Als Strafe muss der Mann nun eine Geldauflage in Höhe von 1.800 Euro an den evangelischen Kindergarten und den Kindergarten Sankt Martin in Selb bezahlen. Außerdem verurteilte ihn das Gericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 55 Euro – insgesamt also 4.950 Euro – auf Bewährung. Das bedeutet, dass diese Geldstrafe fällig wird, wenn sich der Mann während seiner Bewährung etwas zu Schulden kommen lässt. 

 

Verteidigung forderte Freispruch


Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 55 Euro – insgesamt also 6.600 Euro – gefordert. Der Verteidiger des Mannes plädierte mit Verweis auf die Meinungsfreiheit auf Freispruch. Das Schild im Schaufenster zu platzieren, sei sicher "keine Glanzleistung" seines Mandanten gewesen, aber auch keine böswillige Absicht. 

 

Angeklagter: "Kein Rassist"

 

Der Angeklagte äußerte sich selbst nicht zur Sache, ließ über seinen Verteidiger aber mitteilen, dass er nicht mit der Lawine gerechnet habe, die das Schild hervorgerufen hat. Er habe es gleich nach der Anzeige am 22. August aus dem Schaufenster seines Ladenlokals entfernt und zwei Tage später der Staatsanwaltschaft Hof übergeben. Den Einspruch gegen den Strafbefehl habe er eingelegt, weil er sich gegen einen Eintrag wegen Volksverhetzung im Polizeilichen Führungszeugnis wehren wollte.

 

Er habe keinen ausländerfeindlichen Hintergrund und sei selbst seit zehn Jahren mit einer Russin liiert. Allerdings habe er in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit einigen Asylanten gemacht. 

 

Unverständnis und Proteste in Selb


Der Fall hatte im Sommer für großes, auch mediales, Interesse gesorgt. In der Stadt Selb war das Verständnis für das Handeln des Mannes gering. Nach Bekanntwerden des Falls sei das Ladenlokal des Angeklagten mit Kot beschmiert worden, so der Verteidiger. Der Mann selbst sei auf Plakaten am Schaufenster seines Ladens und auf Facebook als "Rassist" und "Vollpfosten" beschimpft worden. Angeblich sollen auch die Radmuttern an seinem Wagen gelockert und eine Maus in seinen Briefkasten gelegt worden sein.

 

"Ich bedauere außerordentlich, dieses Schild angebracht zu haben."

Ladenbesitzer aus Selb

 

Der Ladenbesitzer hatte sich daraufhin entschuldigt. Das Anbringen des Schilds sein "unbedacht" gewesen, sagte er. Er habe sich auch "keine Vorstellungen davon gemacht, welche negativen Folgen dies für die Stadt Selb und für die Geschäftswelt" haben würde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.