Verfassungsschützer log im NSU-Prozess

Erstveröffentlicht: 
16.11.2016

Ein geheimer Bericht des Brandenburger Verfassungsschutzes legt nahe, dass der Dienst die Fahndung nach den drei NSU-Tätern sabotierte, um seine Quelle zu schützen. Das will das Amt verschleiern.

 

Im Münchner NSU-Prozess gerät der deutsche Verfassungsschutz einmal mehr unter Druck. Ein Beweisantrag der Hamburger Kanzlei BDK legt nahe, dass ein Mitarbeiter des Brandenburger Verfassungsschutzes im NSU-Prozess als Zeuge die Unwahrheit gesagt hat.

 

Es handelt sich um Reinhard G., der 1998, wenige Monate nach dem Untertauchen der drei, die Quelle „Piatto“ geführt hat – die Kontakt zum mutmaßlichen NSU-Unterstützer und Waffenbeschaffer Jan W. hatte. Nach der Berichterstattung beschloss das Landesparlament die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses.

 

Das Amt hatte bereits früh Einblicke in die Struktur rund um das Trio, doch es wollte diese nicht mit dem Thüringer LKA teilen. Während die Polizei die untergetauchten Rechtsextremisten, die wegen Bombenbaus gesucht wurden, unbedingt festnehmen wollte, behielten die Brandenburger ihre Erkenntnisse für sich, um ihre Quelle zu schützen. Reinhard G. wiederum versuchte in seiner Aussage im NSU-Prozess, die Sabotage der Fahndung auch noch zu verschleiern, indem er den Anwälten zufolge bewusst falsche Angaben machte. 

 

Schwieg der Verfassungsschutz zu gewaltbereiten Neo-Nazis?


Im Kern drehen sich die Vorwürfe um ein Treffen des V-Mann-Führers mit seiner Quelle „Piatto“ vom 25. August 1998. Um 19.21 Uhr, noch während des Treffens, erhielt der V-Mann eine SMS, in der Jan W. fragte: „Was ist mit dem Bumms?“ Ermittler gehen davon aus, dass mit dem „Bumms“ scharfe Schusswaffen gemeint gewesen seien, die die Untergetauchten unbedingt bekommen wollten.

 

Damit hätte der Verfassungsschutz Kenntnis von einer möglichen Waffenbeschaffung der gewaltbereiten Neo-Nazis gehabt – und geschwiegen. Bis heute ist die Herkunft der meisten Waffen, die im ausgebrannten Unterschlupf des NSU in Zwickau gefunden wurden, unbekannt.

 

Verfassungsschützer G. sagte im Prozess 2015 aber aus, dass „Piatto“ die SMS nicht mehr habe lesen können, da er just an dem Nachmittag um 16 Uhr ein neues Handy vom Verfassungsschutz erhielt. Von der brisanten SMS wisse er also nichts.

 

Doch das deckt sich nicht mit seinen eigenen Angaben, die er im Amt machte. Denn nun ist ein interner Treff-Bericht des Verfassungsschützers aufgetaucht, der den Anwälten Thomas Bliwier, Alexander Kienzle und Doris Dierbach vorliegt. Aus dem „Geheim“ gestempelten Vermerk geht hervor, dass Reinhard G. „Piatto“ um 15 Uhr in Brandenburg abholte und mit ihm nach Potsdam fuhr.

 

Dort kauften sie zwei Mobiltelefone mit Prepaid-Karten auf die „Arbeitsidentität“ des Beamten, die den Tarnnamen „Dieter Borchert“ trug. Unter diesem Namen stellte sich Reinhard G. vor. Erst um 20 Uhr trennten sich die beiden wieder, vier Stunden nach dem Zeitpunkt, die G. vor Gericht angab. Die entsprechende Kurzmitteilung dürfte er also gesehen haben.

 

Was mit den beiden Handys geschah, steht zwar nicht im Bericht. Aber aus den Akten des LKA Thüringen ergibt sich, dass „Piatto“ mit einem Telefon erneut mit Jan W. Nachrichten austauschte. Das LKA überwachte Jan W. und wollte herausfinden, mit wem er denn kommunizierte. 

 

„Verfassungsschutz sabotierte die Ermittlungen der Polizei“


Doch eine Anfrage beim Anbieter ergab nur die Auskunft, dass der Anschluss auf einen „Dieter Borchert“ gemeldet sei – der Verfassungsschutz wollte seine Quelle nach den Erkenntnissen der Anwälte legendiert weiter an der Überwachung teilnehmen lassen, hielt die Polizei darüber aber im Unklaren.

 

„Just zu dem Zeitpunkt der Bemühungen des NSU, über ,Piatto‘ – eine Quelle des Verfassungsschutzes – Waffen zu beschaffen, sabotierte der Verfassungsschutz die Ermittlungen der Polizei“, so Alexander Kienzle. Die Polizei hatte keine Chance, frühzeitig zuzugreifen, weil der Verfassungsschutz die Rechtsextremisten gewähren ließ – mit den bekannten Folgen. Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos ermordeten neun Männer und eine Frau.

 

Das NSU-Rätsel scheint auch in diesem Teilaspekt unaufklärbar – vor allem wegen des Agierens der Innenministerien und Verfassungsschutzämter. Vor viereinhalb Jahren versprach Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Hinterbliebenen der NSU-Opfer noch die volle Aufklärung des Falles.

 

„Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen“, sagte sie im Februar 2012 auf der zentralen Gedenkveranstaltung. „Daran arbeiten alle zuständigen Behörden in Bund und Ländern mit Hochdruck“, so die Kanzlerin damals.

Tatsächlich? Thomas Bliwier kann keinen wirklichen Aufklärungswillen sehen. „Der Verfassungsschutz ist nicht kontrollierbar und handelt nach seinen eigenen Maßstäben“, so der Jurist. „Auch die Innenminister, die diese Dienste politisch verantworten, haben die Verfassungsschutzämter bislang eher geschützt, anstatt sie zur Aufklärung und Offenlegung anzuhalten.“ Der Quellenschutz rangiere bis heute immer noch an erster Stelle, so Bliwier.

 

Er selbst will versuchen, die Vorgänge zu erhellen: Am 27. Januar ist Bliwier als Sachverständiger in den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Brandenburgischen Landtags geladen.