Mit einem neuen Antiterrorgesetz sagt die EU Terroristen den Kampf an. Vor allem die Vorbereitung von Terrorakten soll damit europaweit kriminalisiert werden. Das hat erhebliche Auswirkungen auf das Internet und seine Nutzer.
Die Nichtregierungsorganisation Statewatch hat den bislang geheimen Verhandlungsstand über die neue EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung veröffentlicht(http://statewatch.org/news/2016/nov/eu-council-c-t-directive-consolidate...).
Demnach haben sich die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten am 10. November auf einen finalen Text für das neue Gesetz geeinigt.
Konservative wollen Netzsperren
Unter anderem schreibt der Entwurf vor, dass alle EU-Mitgliedstaaten Internetinhalte löschen oder blockieren,
die "eine öffentliche Provokation zum Begehen einer terroristischen Straftat" darstellen.
Während die Löschvorgabe verpflichtend ist, wurde das Sperren von Inhalten, offenbar nach heftigen Protesten(https://netzpolitik.org/2016/eu-terrorismusrichtlinie-geleaktes-ratsdoku...) aus der Zivilgesellschaft,
zu einer freiwilligen Maßnahme umgewandelt.
Diese Regeln wurden vor allem von der deutschen EU-Abgeordneten Monika Hohlmeier (CSU) unterstützt,
die als zuständige Berichterstatterin für das Europäische Parlament die Verhandlungen führte.
Hohlmeier bestritt in früheren Interviews(http://www.golem.de/news/europaeisches-parlament-netzsperren-waffe-gegen...), dass es überhaupt um Netzsperren gehe.
Netzaktivisten hätten das alles missverstanden.
"Wir wollen unsere Bürger vor solchen barbarischen Taten schützen, aber wir wollen auch die Grundsätze der Menschenrechte respektieren",
sagte sie während der Verhandlungen.
Eine Verpflichtung für Internetdienstleister, aktiv den Traffic oder die gespeicherten Daten ihrer Kunden nach terroristischen Inhalten zu durchsuchen,
enthält der Text zwar nicht.
Dennoch kritisiert der europäische Verband für digitale Rechte EDRi, die Richtlinie erlaube "private Zensur".
Denn die Internetindustrie werde explizit dazu ermutigt, aktiv Missbrauch zu verhindern und die Mitgliedstaaten in ihrer Arbeit,
zum Beispiel durch die Erkennung und Markierung terroristischer Inhalte, zu unterstützen.
Der Staat, dein freundlicher Hacker
Darüber hinaus sieht die Richtlinie den EU-weiten Einsatz sogenannter "Staatstrojaner" vor.
Diese sollen vor allem die Fähigkeit haben, elektronische Kommunikation abzuhören sowie heimlich Video- und Audioaufnahmen in privaten Räumen und Fahrzeugen anzufertigen.
Die Nutzung solcher Fähigkeiten soll dabei laut Einigung zumindest "angemessen" sein und das Datenschutzrecht respektieren.
Während die Richtlinie staatliches Hacken also explizit erlaubt, soll der Einbruch in Computersysteme durch Privatpersonen schon dann als Terrorakt bestraft werden,
wenn er "aufgrund seiner Art oder seines Kontextes einem Land oder einer internationalen Organisation ernsthaften Schaden zufügen könnte."
Ein richterlicher Beschluss zur Durchführung dieser Maßnahmen wird durch die neue Richtlinie nicht verlangt.
Sie sollen lediglich "transparenten Prozeduren" folgen und sich auf ein "notwendiges und angemessenes" Maß beschränken.
Zumindest schreibt die Richtlinie den Mitgliedstaaten vor, rechtliche Einspruchsmöglichkeiten für Betroffene vorzusehen.
Reisen als Terrorakt
Die neue Richtlinie zielt vor allem auf die Kriminalisierung der Vorbereitung terroristischer Straftaten ab.
Dabei soll auch eine ganze Reihe eigentlich normaler Aktivitäten strafbar werden, wenn diese mit dem Ziel der Durchführung eines Terrorakts ausgeführt werden.
Dazu gehören zum Beispiel Reisen ins Ausland, der Einkauf chemischer Substanzen oder das Überweisen von Geld.
Darüber hinaus sollen vormals einfache Straftaten wie Diebstahl oder Dokumentenbetrug in Zukunft automatisch als Terrorakt gewertet werden,
wenn diese bewusst der Vorbereitung eines Terrorakts dienten.
Eine solche Ausdehnung der Terrordefinition war von der Opposition im Europäischen Parlament als zu unbestimmt abgelehnt worden.
"Wir lehnen es ab, bestimmte Reisen mit terroristischen Absichten zu kriminalisieren.
Ein solcher Ansatz verstößt gegen die Grundprinzipien des Rechtsstaats.
Wenn eine terroristische Absicht nachweisbar ist, gibt es keinen Grund, das Reisen zu kriminalisieren.
Reisende dürfen nicht nur wegen ihres Reiseziels zu potenziellen Terroristen erklärt werden",
kritisierte(http://www.greens-efa.eu/anti-terrorismus-richtlinie-15767.html) der grüne EU-Abgeordnete Jan-Philipp Albrecht bereits während der Verhandlungen.
Seit den Anschlägen auf Konzertsäle und Restaurants in Paris vor einem Jahr arbeitet die EU fieberhaft an neuen Antiterrormaßnahmen.
Der jetzt verabschiedete Kompromiss soll frühere Rahmenregelungen ersetzen und für eine einheitlichere Anwendung von Antiterrorgesetzen in Europa sorgen.
Der finale Gesetzestext soll den Mitgliedstaaten am 30. November zur formalen Zustimmung vorgelegt werden, anschließend muss noch das Europäische Parlament in einer der kommenden Plenarsitzungen abstimmen.