Pegida-Chef Lutz Bachmann hat eingeräumt, die Facebook-Kommentare, in denen Flüchtlinge als „Viehzeug“, „Gelumpe“ und „Dreckspack“ bezeichnet wurde, verfasst zu haben. Das Dresdner Landgericht muss den Prozess wegen Volksverhetzung nun doch nicht wieder aufrollen.
Das Dresdner Landgericht muss den Prozess wegen Volksverhetzung gegen Pegida-Chef Lutz Bachmann doch nicht wieder aufrollen. Der 43-Jährige hat den Vorwurf, Flüchtlinge in Facebook-Kommentaren im September 2014 als „Viehzeug“, „Gelumpe“ und „Dreckspack“ bezeichnet zu haben, eingeräumt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft beschränkten ihre Berufungen nun auf das Strafmaß, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Darüber solle am 30. November entschieden werden.
Der Mitgründer des islam- und fremdenfeindlichen Bündnisses war Anfang Mai vom Amtsgericht Dresden wegen herabwürdigender und hetzerischer Beleidigungen gegen Flüchtlinge zu einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte auch wegen Bachmanns vieler Vorstrafen eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert.
Bachmann hatte bisher bestritten, Verfasser dieser Posts gewesen zu sein. Beide Seiten waren in Berufung gegangen. Der Fall sollte am 23. und 30. November komplett neu verhandelt werden. Nach Angaben von Bachmanns Verteidigerin hat dieser den Vorwurf nun aber eingeräumt. Damit muss nicht mehr über die Schuldfrage entschieden werden. „Das Urteil des Amtsgerichts ist dahingehend rechtskräftig“, sagte ein Sprecher des Landgerichts.