Rechtsterroristische Vereinigung - Generalbundesanwalt klagt „Gruppe Freital“ an

Erstveröffentlicht: 
07.11.2016

Der Generalbundesanwalt hat gegen sieben Männer und eine Frau in Freital der Anklage erhoben. Der Gruppe wird vorgeworfen, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet zu haben.

 

Dresden. Ein Jahr nach einer Anschlagsserie von Rechtsextremen in Freital hat der Generalbundesanwalt laut einem Medienbericht sieben Männer und eine Frau angeklagt. Er wirft ihnen vor, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet zu haben, berichteten „Süddeutsche Zeitung“, NDR und MDR am Montag. Die mehr als 160 Seiten starke Anklageschrift sei den Anwälten in diesen Tagen zugestellt worden. Eine Bestätigung der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gab es zunächst nicht.

 

Von Juli 2015 an hätten die Mitglieder der „Gruppe Freital“ versucht, ihre rechtsextremistische Gesinnung durchzusetzen, indem sie Anschläge begingen. Ihre Ziele waren demnach Asylsuchende sowie politisch Andersdenkende. So sollen die Verdächtigen unter anderem Asylbewerberheime sowie das Auto eines Stadtrats der Linkspartei angegriffen haben.

 

Dabei kam zwar niemand ums Leben, die Ermittler gehen gleichwohl von versuchtem Mord aus: Die Täter hätten den Tod der Opfer billigend in Kauf genommen, heißt es laut Bericht in der Anklageschrift.