„Bei Gewaltverbrechen, Sabotageakten, und Sittlichkeitsverbrechen ist sofort durch Schnellbrief oder FS. beim RSHA. ein Antrag auf Sonderbehandlung zu stellen.“

„Bei Gewaltverbrechen, Sabotageakten, und Sittlichkeitsverbrechen ist sofort durch Schnellbrief oder FS. beim RSHA. ein Antrag auf Sonderbehandlung zu stellen.“