Prozessauftakt in Halle "König von Deutschland" soll 1,3 Millionen Euro veruntreut haben

Erstveröffentlicht: 
20.10.2016

Wegen schwerer Untreue muss sich der selbst ernannte "König von Deutschland" ab Donnerstag vor dem Landgericht in Halle verantworten. Er soll eine eigene "Reichskasse" betrieben und die Spareinlagen seiner Anhänger verwaltet haben. Die Anklage wirft ihm Veruntreuung von 1,3 Millionen Euro vor.

 

Der selbsternannte "König von Deutschland" steht ab Donnerstag in Halle wegen Veruntreuung in 27 Fällen vor Gericht. Peter Fitzek aus Wittenberg soll Anleger um insgesamt 1,3 Millionen Euro geprellt haben.

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem selbsternannten Monarchen vor, unerlaubt Bankgeschäfte betrieben zu haben. So soll er ohne Erlaubnis die Spareinlagen von 574 Anhängern selbst verwaltet haben. Insgesamt sollen so 1,7 Millionen Euro zusammen gekommen sein. Fitzek soll davon 1,3 Millionen abgehoben und für eigene Zwecke verwendet haben. 

 

Seit Monaten in Untersuchungshaft


Der Prozess vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts soll bis Februar 2017 dauern. Seit Monaten sitzt Fitzek bereits in Untersuchungshaft. Dort wird er auch während der Verhandlungszeit bleiben - der Haftrichter sieht eine Fluchtgefahr.

 

2009 hat Fitzek – zuvor Koch, Karatelehrer und gescheiterter Oberbürgermeister-Kandidat in Wittenberg – den Phantasiestaat "Königreich Deutschland" gegründet. Drei Jahre später ließ er sich vor einigen hundert Anhängern mit Schwert, Zepter und Reichsapfel zum König krönen. Sein "Königreich" ist ein leer stehendes Krankenhausgelände im Wittenberger Ortsteil Apollensdorf. 

 

Fitzek lehnt die BRD und ihre Gesetze ab


Ebenso wie die sogenannten "Reichsbürger" erkennt Fitzek die Bundesrepublik und ihre Gesetze nicht an. Er bastelte sich einen eigenen Führerschein und gründete eine Reichsbank sowie eine eigene Krankenkasse.

 

Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis landete der 51-Jährige immer wieder vor Gericht und wurde zu mehreren Haftstrafen verurteilt. Ein Rechtsstreit um die Krankenkasse ist noch offen. Vor Gericht muss er sich wegen seiner Bankgeschäfte verantworten. Wird er schuldig gesprochen, droht ihm eine lange Haftsstrafe.