Neonazis überfallen Polizeirevier

Erstveröffentlicht: 
08.10.2016

Eine elfköpfige Gruppe Neonazis hat in Magdeburg versucht, einen Mann aus dem Bundespolizeirevier zu holen.

 

Magdeburg l Zu einem größeren Einsatz der Landes- und Bundespolizei ist es am Sonnabend gegen 17 Uhr am Magdeburger Hauptbahnhof gekommen. Wie von der Bundespolizei zu erfahren war, waren Polizisten zuvor auf dem Willy-Brandt-Platz im Rahmen nach einem Fall von Körperverletzung eingeschritten. Demnach war ein 32-jähriger Mann, der auf der Rückreise von einer Demonstration von Rechtsextremisten aus Dessau-Roßlau war, gewalttätig geworden. Er gehörte zu einer 19-köpfigen Gruppe, die - zum Teil vermummt - den Hauptbahnhof verlassen hatte. Der Angreifer hatte einem Unbeteiligten einen heftigen Kopfstoß versetzt.

 

Um den Täter zur Feststellung der Personalien mit auf das Revier der Bundespolizei am Bahnsteig 1 mitzunehmen, war ein erheblicher Aufwand notwendig. Während der Festnahme wehrte sich der Mann und versuchte, einem Beamten den Schlagstock zu entwenden. Unter anderem kam Pfefferspray zu Einsatz. Die übrigen Mitglieder der Gruppe hatten laut Polizei versucht, die Festnahme zu verhindern. Im Revier versuchte der Beschuldigte, auf einen Beamten einzuschlagen.

 

Elf Personen versuchten derweil, den Bahnsteig 1 zu stürmen, um in die Wache der Polizei zu gelangen. Kräfte der Bundespolizei und der hinzugerufenen Landespolizei drängten die Gruppe zurück. Dieser Erfolg war jedoch nicht von Dauer: Kurze Zeit später standen die elf wieder vor der Wache und drohten über die Gegensprechanlage, die Wache zu stürmen: Es seien 50 Gleichgesinnte auf dem Weg, um den 32-Jährigen aus der Wache zu befreien. 

 

Neun Männer und zwei Frauen beteiligt


Daraufhin nahm die Polizei die Gruppe in Gewahrsam. Es handelt sich um neun Männer und zwei Frauen im Alter von 15 bis 33 Jahren.

 

Neben den Anzeigen gegen den 32-Jährigen wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erwarten die elf Angreifer jetzt Verfahren wegen Gefangenbefreiung. Laut Paragraf 120 des Strafgesetzbuches können für eine Gefangenbefreiung bis zu drei Jahre Haft verhängt werden. Auch der Versuch der Gefangenbefreiung ist strafbar.

 

Während des Einsatzes wurde ein Polizeibeamter durch Pfefferspray leicht verletzt. Er konnte seinen Dienst kurze Zeit später fortsetzen.