Der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Ali Ö. geht zu Ende. In ihrem Pladoyer vor dem OLG Stuttgart forderte die Generalstaatsanwaltschaft nun eine mehrjährige Haftstrafe gegen Ali. Sie sieht es als erwiesen an, dass er sich als „Spendensammler und Propagandist“ der Arbeiterpartei Kurdistans – PKK betätigt haben soll. So soll er die Gebiete Kiel, Sachsen, Stuttgart und Bodensee „hauptamtlich“ betreut haben.
Das Verfahren gegen Ali Ö. läuft seit Dezember 2015. Bereits seit März vergangenen Jahres sitzt der Genosse in Untersuchungshaft in der JVA in Stuttgart Stammheim. Von Anfang an war der politische Charakter des Verfahrens offensichtlich: Auf Grundlage der Verfolgungsermächtigung des Bundesministeriums der Justiz aus dem Jahr 2011 nimmt die Zahl der Verfahren nach §129b, Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, stetig zu. Alle umfangreichen Anträge der Verteidigung, z.B. Beweisanträge zum Rassismus des türkischen Staates und der politischen Zielsetzung der PKK, wurden abgeschmettert. In dem Stuttgarter Prozess wird dem Genossen nun keine einzige Straftat vorgeworfen, die er hier in der BRD begangen haben soll. Stattdessen wird legales, politisches Engagement von der Generalstaatsanwaltschaft zur mitgliedschaftlichen Betätigung in der PKK erklärt. Hierfür soll Ali nun mehrere Jahre ins Gefängnis.
Am kommenden Donnerstag wird der Verhandlung mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt. Die Stuttgarter „Plattform gegen die §129 – Freiheit für alle politischen Gefangenen“ ruft zur solidarischen Prozessbeobachtung auf. Der Prozess beginnt um 9:15 Uhr, OLG Stuttgart, Olgastr. 2, 70182 Stuttgart.
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