Urteile gegen Hooligans Elbflorenz sind rechtskräftig

Erstveröffentlicht: 
08.09.2016

Die Urteile des Landgerichts Dresden gegen drei Mitglieder der Gruppierung "Hooligans Elbflorenz" sind rechtskräftig. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Dresden ist die Revision der Angeklagten vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe verworfen worden. Es habe sich bei der Prüfung des Urteils kein Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben, so die Richter.

 

Urteile sind wegweisend


Das Landgericht Dresden hatte die drei Angeklagten Ende 2015 verurteilt. Ein heute 40 Jahre alter Mann wurde unter anderem wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer Gesamtfreiheitstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Zwei weitere Männer im Alter von 32 und 39 Jahren wurden wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Einer von ihnen zu einer Haftstrafe, der andere auf Bewährung.

 

In dem von der Staatsanwaltschaft Dresden geführten Verfahren gegen Angehörige der Dresdner Gruppierung "Hooligans Elbflorenz" waren insgesamt fünf Männer angeklagt worden. Zwei von ihnen wurden vom Landgericht Dresden bereits zu Haft- beziehungsweise Geldstrafen verurteilt und hatten den Rechtsspruch akzeptiert. 

 

Gericht sorgt für Novum


Das Landgericht Dresden hatte die mittlerweile aufgelösten "Hooligans Elbflorenz" als kriminelle Vereinigung eingestuft und damit für ein juristisches Novum gesorgt. Mitglieder dieser Gruppierungen können seither von der Justiz härter bestraft werden. Den "Hooligans Elbflorenz" wurde vorgeworfen, sich unter anderem zu Schlägereien mit anderen Hooligans verabredet zu haben. Außerdem sollen sie 2008 nach dem Fußball-EM-Halbfinalspiel zwischen Deutschland und der Türkei mehrere türkische Geschäfte in Dresden überfallen haben.