Wie die AfD-Stade sich strafbar machte...

Erstveröffentlicht: 
03.09.2016

Vor wenigen Wochen veröffentliche die Alternative für Deutschland im Kreisverband Stade einen Flyer mit dem Dateinamen "LK Stade Sicherheitsflyer Aussen.pdf" und machte sich mit einem Klick strafbar.

 

(tomekian nahm den Artikel nach einer Drohung mit dem Anwalt der AfD-Stade offline.)

 

Auf dem Flyer sind drei Bestandteile zu sehen. Ein Mann mit einem Messer, langer Wahlkampf-Text und ein Foto auf dem ein Mann angeblich eine Jacke mit dem Logo der "Antifaschistische Aktion" zusehen ist.

 

Foto: https://picload.org/image/rrwcocdp/afd.png

 

Das erste Foto (linke Seite) zeigt einen Mann mit einem Messer in der Hand. Um genau zu sein handelt es sicher hierbei um Mohammed Riyad, dem Attentäter von Würzburg. Wie die Staatsanwaltschaft Bamberg mitteilte handelt es sich bei Mohammed um einen 17-jährigen, unbegleiteten Flüchtling.

 

Foto: https://tomekian.de/wp-content/uploads/2016/09/foto-afd-stade.png

 

Bislang ist dies noch nichts illegales. Das Foto stammt aus dem Bekennungsvideo welches sehr oft hochgeladen worden ist auf Hunderten Plattformen.

Der Ursprung ist somit nicht klärbar.

 

Foto: https://tomekian.de/wp-content/uploads/2016/09/foto-würzburg-1024x695.png

 

Das größte Problem erscheint bei dem rechten Foto.

 

Foto: https://picload.org/image/rrwcocdc/afd_2.png

 

"Rechtstaat am Boden" ist die Aufschrift. Man sieht im Hintergrund Polizisten und im Vordergrund einen schwarz angezogenen Mann welcher auf einen Polizisten draufschlagen möchte. Größtes Merkmal dieses Fotos ist das Logo "Antifaschistische Aktion" auf der Jacke des Schlägers. Man braucht nicht lange suchen und findet das originale Foto.

 

Foto:

https://i.guim.co.uk/img/static/sys-images/Guardian/Pix/pictures/2009/12... q=55&auto=format&usm=12&fit=max&s=b30eb1dc49f6522e7139bd69f84e95a4

 

Das originale Foto stammt vom Milos Bicanski. Er schoss dieses im Jahre 2010 in Athen für die britische Tageszeitung "The Guardian". Bei diesem Foto ist die Rechtslage klar: Die AfD-Stade hat das Foto von Bicanski entwendet und verändert. Das Urheberrecht von Milso Bicanski am Originalbild bleibt auch am bearbeiteten Foto weiter bestehen.

 

Paragraf 23 des Urheberrechtsgesetzes besagt:

"Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. [...]"

Der Fotograf selbst könnte den Kreisverband somit auf eine Strafe von bis zu 5'000€ abmahnen.

 

Das TAGEBLATT schreibt hierzu: Verantwortlich bei der AfD ist Lars Seemann aus Apensen, der gegenüber dem TAGEBLATT „von einem stark verfremdeten Symbolfoto“ sprach. Seiner Partei sei es nicht um die „Darstellung einer „konkreten Tat“ gegangen, sondern um ein Symbolfoto. Eine Urheberrechtsverletzung sei dies nicht, sehr wohl dürften Fotos künstlerisch verfremdet werden, glaubt er.