Weil am Rhein – Verfahren wegen Stalking: Mit Vereinbarung einverstanden

Erstveröffentlicht: 
27.08.2016

Weil am Rhein. Beim Amtsgericht Lörrach hat es gestern zwei weitere mündliche Verhandlungen wegen des Stalkings einer Familie durch mutmaßlich Rechte in Weil am Rhein gegeben. In nicht öffentlicher Sitzung haben sich, wie das Amtsgericht mitteilte, beide der mit dem Annäherungsverbot belegten Antragsgegner verpflichtet, die Anordnungen im Beschluss des Gerichts freiwillig zu erfüllen. Die Antragstellerin war auch damit einverstanden, das Verfahren auf diese Art zu erledigen, so dass Richter Dr. Alexander Bartels die Beschlüsse aufheben konnte. Verstöße gegen diese Vereinbarungen können mit Ordnungsgeld oder Ordnungshaft, aber nicht strafrechtlich geahndet werden. Die Antragstellerin war gleichwohl mit der Vereinbarung einverstanden, um zu einer Deeskalation beizutragen. Insgesamt sorgten alle Entscheidungen in den bislang durchgeführten mündlichen Verhandlungen in fünf der Verfahren dazu, dass die Familie weiterhin durch das gerichtliche Annäherungsverbot oder die freiwillige Selbstverpflichtung geschützt ist. In den kommenden Tagen finden noch weitere zwei Verhandlungen statt.