Das Berliner Landgericht in Moabit hat am 11. Juli 2016 im Mordprozess gegen Rolf Z. sein Urteil verkündet. Der Angeklagte soll am 20. September 2015 den weißen britischen Wahlberliner Luke Holland vor einer Kneipe in Neukölln heimtückisch ermordet haben und wurde von der Kammer zu 11 Jahren und 7 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Tatmotiv und ein mögliches Handeln aus rassistischen Gründen konnten nach Angaben des Richters jedoch nicht festgestellt werden. Studierende der Freien Universität Berlin haben den Prozess begleitet und sich nach der mündlichen Urteilsverkündung zu einem Interview mit ein paar Leuten aus der Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak B. getroffen. Sie sprachen über den Prozess, die Leerstelle Rassismus und Verbindungen zum Mord an Burak Bektaş.
War der Mord an Luke Holland ein „rechter Mord“ bzw. ein Mord aus rassistischen Motiven?
Wir sind uns sicher, dass es ein rechter Mord war. Sowohl die Wohnung des Täters, als auch das Täterprofil lassen darauf schließen. Wir haben hier die Wohnung eines Täters, die voll ist mit Devotionalien von Nazigrößen wie zum Beispiel Büsten und Bildern, sowie mit anderen Gegenständen mit positivem Bezug zur NS-Zeit. Hinzu kommen Waffen und erhebliche Mengen an Schwarzpulver bzw. Sprengstoff, die in der Wohnung des Täters gefunden wurden. Das sind deutliche Hinweise auf eine rechte Gesinnung des Täters, sowie organisierte Strukturen bzw. auf eine vorbereitete Tat. Da ist also ein Mensch, der sich seit vielen Jahren auf so einen Tag vorbereitet hat und über Leben und Sterben in seinem Kiez nach Nazi-Kriterien entscheidet. Würde man diese Punkte ernst nehmen, so muss die Tat aus einer politischen Perspektive betrachtet werden. Das Gericht und die Kammer liegen also falsch, da sie den Prozess überhaupt nicht unter politischen Gesichtspunkten geführt haben. Das Gericht hat offensichtlich andere Fragen.
Das Gericht sieht also keine Verbindung zwischen dem offensichtlich rechten Gedankengut des Angeklagten und der Tat?
Sowohl der Prozessverlauf, als auch der mündliche Urteilsspruch zeigen,
dass ein rechtes Tatmotiv außerhalb des Horizonts von Gericht und
Staatsanwaltschaft liegt. So gehen sie davon aus, dass nur Menschen, die
nicht weiß aussehen, Opfer von rechter Gewalt werden können. Das zeugt
von einer völligen Ignoranz bezüglich der offensichtlich rechten
Einstellungen von Rolf Z., als auch von einer Unfähigkeit des Gerichts
im Umgang mit rechter Gewalt. Diese ignorante Haltung führt dazu, dass
das Gericht zu absurden Schlussfolgerungen kommt. So wird Rolf Z.’s
Besuch einer Kneipe, die hauptsächlich von nicht deutschsprachigen
Menschen besucht wird, so ausgelegt, als ob dies für die Weltoffenheit
des Täters spricht. Die naheliegenden Dinge werden vom Gericht komplett
ausgeblendet. Rolf Z. hat die Kneipe besucht, um sein Revier zu
markieren und um seine Tat zu planen. Die Urteilsbegründung stützt sich
hingegen auf absurde Schlussfolgerungen. Dies ist sowohl für uns
Prozessbeobachter_innen, als auch für die Familienangehörigen ein Schlag
ins Gesicht.
Wie schätzt ihr das psychologische Gutachten ein, in dem Rolf Z. als Alkoholiker mit Sammelleidenschaft beschrieben wird?
In diesem Prozess wird versucht zu entpolitisieren, wo es nur geht. Ein
Beispiel dafür ist das psychologische Gutachten über den Angeklagten.
Der Gutachter versuchte herauszufinden, wie Rolf Z. tickt, ohne mit ihm
oder mit irgendeiner anderen Person aus seiner Familie oder dem
Bekanntenkreis gesprochen zu haben. Er saß da, hatte keine Ahnung und
versuchte irgendetwas zu konstruieren. Dabei entstand ein albernes
Gutachten, das sich vor allem mit dem Alkoholkonsum von Rolf Z. befasst.
Auf das Sammelsurium an NS-Gegenständen und Nazipropaganda wurde nur am
Rande eingegangen und als Sammelleidenschaft abgetan. Dabei ist es
total irre, dass eine Sammelleidenschaft zur NS-Zeit postuliert wird.
Zur NS-Zeit kann ja Unterschiedliches gesammelt werden: Was über die
Auslöschung jüdischer Gemeinden in Europa, zur Verfolgung von Sinti und
Roma, zum KZ-Unwesen und Naziverbrechen. Aber es können eben auch
NS-Tätersachen gesammelt werden. Das sollte ein psychologischer
Gutachter unterscheiden können. In der Wohnung wurden nur Gegenstände
zur NS-Täterschaft gefunden. Das wollte der Gutachter nicht
auseinanderhalten und das Gericht ist diesen entpolitisierenden Thesen
gefolgt. Gleichzeitig wurde durch die Beweisaufnahme und das Gutachten
deutlich, dass Rolf Z. sowohl vor, als auch nach der Tat bewusst und
geplant vorgegangen ist. Das Opfer ist möglicherweise zufällig
ausgewählt worden, aber ein Mord sollte sowieso begangen werden. Der
Prozessverlauf, das Gutachten, sowie der Urteilsspruch zeigen also auf,
dass die Justiz und die Gerichte mit sehr unterschiedlichen Maßstäben an
Prozesse herangehen. Stellen wir uns mal vor, dass bei einem
muslimischen Menschen ein bestimmter Vorrat von Gegenständen sowie
Waffen und Schwarzpulver im Wohnzimmer oder Keller gefunden wird. Dann
hätten wir eine andere Diskussion und Fragen über die politischen
Hintergründe, die Absichten oder stützenden Organisationsstrukturen. All
diese Fragen spielten im Prozess gegen Rolf Z. überhaupt keine Rolle.
Warum findet solch eine Entpolitisierung im Gericht statt und warum wird Rassismus nicht ernst genommen?
Die Entpolitisierung ist auch Teil des institutionellen Rassismus. In
diesem Prozess zeigt sich institutioneller Rassismus, als Handlung
umgesetzt, in einer verharmlosenden Gerichtsführung. Es wird überhaupt
nicht versucht, die Tat in einen politischen Zusammenhang zu stellen.
Wenn die Tat als politisch eingestuft wäre, dann hätte dies auch ein
ganz anderes Vorgehen in den Ermittlungen zur Folge gehabt. Seit
Jahrzehnten werden Rassismus und rechte Gewalt von Behörden nicht ernst
genommen. Die Verharmlosung von Rassismus im Fall von Rolf Z. ist also
Teil einer in den letzten Jahrzehnten kontinuierlichen Verharmlosung von
Rassismus durch staatliche Behörden. Es gibt da ein fortgesetztes
‚Nicht-Wahrnehmen-Wollen‘ der organisierten rechten Szene. Das war so
vor dem NSU-Prozess und ist jetzt immer noch so. Man will nichts
Genaueres von den rechten Strukturen wissen. Man überlege mal, was der
Fund von einem Kilo Schwarzpulver in linken Kreisen zur Folge hätte. Da
gibt es schon bei weit kleineren Verdachtsfällen bzw. Delikten
Massenrazzien sowie Ermittlungen und Repression im Umfeld der
Beschuldigten. Im Prozess gegen Rolf Z. wird im Gegensatz dazu, der Fund
des Sprengstoffes nicht mal in der Anklage erwähnt. Schon die
Staatsanwaltschaft verharmlost, indem sie eine Anklage schreibt, in der
noch nicht einmal alles aufgenommen wird. Die Ehefrau des Täters wird
dann plötzlich zum Opfer, obwohl sie eine Mitwisserin ist und
möglicherweise offensichtliche Straftaten nicht angezeigt hat. Außerdem
entstehen unsaubere Ermittlungen und Pannen. Der Sprengstoff wird nicht
beachtet, die Umfelduntersuchung wird vernachlässigt und frühere
Polizeiakten gehen verloren.(1)
Die Verharmlosung und Entpolitisierung von Rassismus in diesem Prozess
ist stellvertretend für den Umgang mit Rassismus bzw. rechten Straftaten
durch Behörden im Allgemeinen. Diese kontinuierliche Verharmlosung ist
systematisch. Systematisch auf dem rechten Auge blind. Auch nach dem
Aufdecken des NSU hat sich daran nichts geändert. Das ‚Nicht- Sehen-
Wollen‘ und ‚Nicht- Sehen- Können‘ von Rassismus liegt auch sehr daran,
wer im Gericht sitzt. Der Gerichtssaal ist ein Raum von weißen Männern
und die sehen gewissen Sachen nicht, da sie bestimmte Erfahrungen nicht
gemacht haben.
Warum seid ihr als Burak-Initiative im Fall von Rolf Z. aktiv geworden?
Direkt nach dem Mord an Luke Holland (20. September 2015) sind uns durch die Lektüre der Zeitung Ähnlichkeiten zu dem Mord an Burak Bektaş aufgefallen. Sowohl die Täterbeschreibungen als auch die Tathergänge ähneln sich: Da ist wieder Jemand, scheinbar ein älterer Typ, der erfolgreich Menschen umbringt und sich völlig entspannt vom Tatort entfernt. Das ist doch schon ein ungewöhnliches Verhalten. Der Täter blieb am Tatort stehen und ging danach seelenruhig nach Hause. Diese Ähnlichkeiten sind uns gleich ins Auge gesprungen. Wir haben dann die Anwälte der Familie Bektaş darauf hingewiesen und so hat sich herausgestellt, dass Rolf Z. schon in der Akte zum Mord an Burak Bektaş als konkreter Hinweis auftaucht.(2) Wir sind zwar keine Jurist_innen, aber es ist doch naheliegend, darüber nachzudenken, dass der Mörder von Burak Bektaş und Luke Holland die gleiche Person sein könnte. Die Nebenklage im Fall Rolf Z. hat versucht, den möglichen Zusammenhang zwischen den beiden Morden im Prozess zu thematisieren. Ohne Erfolg. Wir haben den Eindruck, dass im Fall Burak Bektaş die Polizei und Staatsanwaltschaft bewusst Ermittlungen unterbunden bzw. nicht ausgeführt haben. Mehrmals haben wir Hinweise geliefert, ohne dass diesen nachgegangen wurde. Natürlich kommt da die Frage auf: Warum machen die das? Es scheint, als ob Keiner nach der NSU-Mordserie etwas ändern oder lernen will. Anders kann man das Verhalten nicht erklären.
Welche Auswirkungen hatte der Prozess und das Urteil gegen Rolf Z auf den Fall Burak B.?
Auffällig war, dass der Fall Burak B. im Prozess gegen Rolf Z. nicht
thematisiert werden sollte. Es gab keine Fragen zur Verbindung zwischen
den zwei Taten. Staatsanwaltschaft und Gericht haben nur den Mord an
Luke Holland verhandelt, während der Mord an Burak Bektaş überhaupt
nicht von Interesse war. Es hätte die Chance gegeben, die Verbindungen
zwischen den zwei Taten im Prozess genauer zu betrachten und diesen
nachzugehen. Diese Chance ist vertan worden. Es wurde nicht untersucht,
was Rolf Z. mit seinem Sammelsurium vielleicht noch so machte.
Zusammenfassend kann man also sagen, dass wir mit der Aufklärung des
Mordes an Burak Bektaş kein Stück weitergekommen sind. Es wurde jedoch
wieder einmal sichtbar, dass es möglicherweise keinen Aufklärungswillen
der Justiz gibt. Allerdings haben wir mehr über Nazistrukturen in
Neukölln erfahren. Wir haben von daher auf jeden Fall etwas gelernt,
auch wenn es nichts Erfreuliches ist.
Seht ihr einen möglichen Wandel im Umgang mit Rassismus auch speziell mit Bezug zum NSU-Prozess?
Im NSU-Prozess wird genau solch ein Wandel verhindert. Die Nebenklagevertretungen haben unglaublich viele Anträge gestellt, die unter dem vorsitzenden Richter kaum Beachtung finden. Es entsteht der Eindruck, sie wollen über die Strukturen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ tatsächlich nichts wissen. Niemand kann ernsthaft behaupten, dass diese Strukturen der rechten Szene nicht vorhanden sind. Das ist anders nicht denkbar und auch für ein solches Gericht nicht denkbar. Alle Versuche der Nebenklage Aufklärung zu betreiben, werden missachtet. Solch eine Verharmlosung ist nicht vorstellbar, wenn die Opfer andere wären, als die, die sie sind. Stellen wir uns doch nur mal vor, die Anschläge hätten eine Zehlendorfer Straße getroffen, mit lauter weißen, deutschen Menschen. Die Strukturen dahinter wären doch sofort im Augenschein der Ermittlungen gewesen. Dass man das gar nicht wissen will, ist doch unglaublich. Dazu kommen noch weitere Punkte: Es liegt auch in den Grundzügen des deutschen Rechts und Rechtssystems. Viele Grundlagen stammen aus dem Wilhelminischen Kaiserreich und aus der Nazizeit. Diese Gesetze sind alle noch vorhanden. Es gab zwar einige Verbesserungen, aber dieser Teil der deutschen Vergangenheit ist immer noch nicht vorbei und spiegelt sich auch in unseren Gesetzen wieder. Es gibt eine Kontinuität im Staatsapparat. Der Ursprung vieler Gesetze liegt weit vor der Gründung der Bundesrepublik: Die Residenzpflicht. Der Paragraf 218 oder überhaupt der Mordparagraf. Das kommt als Problem hinzu. Und in diesem Geist verhalten sich Staatsanwaltschaften. Sowohl auf Bundesebene, als auch beim Luke Holland-Prozess hier in Berlin.
Lässt sich Rassismus durch das deutsche Recht überhaupt sichtbar machen?
Die Möglichkeiten sind klar vorhanden. Es gibt kein Gesetz, dass eine Aufklärung und vernünftige Ermittlungen gegen Rassismus verbietet. Es gibt im deutschen Recht alle Paragrafen, die benötigt werden. Eine verwerfliche Motivation ist schon immer strafverschärfend gewesen. Dabei kann man diskutieren, ob das Erheben über Menschenleben aus nationalistischen oder rassistischen Gründen besonders verwerflich ist. Insofern würden wir sagen, es fehlt uns nicht das Recht zur Abbildung oder Diskussion von Rassismus, man muss es eben diskutieren wollen. Die Justiz ist jedoch der Meinung, die Thematisierung von Rassismus sei zu schwierig. Aber man könnte es natürlich. Wir haben eine solche Thematisierung auch schon erlebt. Die Motive müssen immer eine Rolle spielen. Im Fall Luke Holland wurde kein Motiv festgestellt und das ist eine Katastrophe. Es gab offensichtlich Niemanden in der Justiz, der eine angemessene Beweisführung zur Motivsuche anstrengen wollte. Gesetzlich gibt es dafür jedoch keinen Hinderungsgrund. Die Möglichkeiten bestehen, doch sie finden in der deutschen Justiz kaum Anwendung.
Welche Folgen hat es, wenn kein rassistisches Motiv benannt wird und macht sich ein Gericht mit solchen Urteilen auch mitschuldig an weiteren rassistischen Taten?
Auf jeden Fall! Es entsteht der Eindruck, dass das Gericht nicht für Gerechtigkeit sorgen konnte. Ein rassistischer Täter kriegt für seinen Alkoholkonsum einen Strafnachlass und interessiert sich am Ende des Prozesses für die Rückgabe seiner Waffen und hofft auf eine vorzeitige Entlassung, und will scheinbar weitermachen wie bisher. Wie kann so etwas sein? Darum ist das Urteil nicht nur fragwürdig, sondern schreckt den Täter in keiner Weise ab. So ist diese Art von Prozess auch immer ein Signal an ähnliche Straftäter und auch an die Opfer. Das Motiv wird nicht zur Diskussion gestellt und damit vollkommen verharmlost. Diese Leistung hätte nur in einem Gerichtssaal erbracht werden können. Ein Prozess ist immer eine Form von Öffentlichkeitsarbeit und wenn das so ist, muss Rassismus auch dort zur Sprache kommen. Wenn das nicht geschieht, wurde den Opfern Unrecht getan. Keiner weiß, warum Luke Holland sterben musste. Natürlich hat ein Täter das Recht zu schweigen, aber ein Gericht hat gleichzeitig die Aufgabe, herauszufinden, welches Motiv hinter der Straftat steckt. Das ist in diesem Prozess nicht geschehen. Für die rechte Szene war dies außerdem ein erfolgreicher Mord: Luke Holland wurde getötet, die Kneipe, gegen deren Besucher sich der Mord richtete, wurde geschlossen und der Staat hat im Prozess kein Ausrufezeichen gegen Rassismus gesetzt. Das ist ein Unding.
Ist Prozessbeobachtung ein erfolgreiches Mittel, um gegen Rassismus vorzugehen?
Wenn irgendwo etwas in Erfahrung gebracht werden kann, auch speziell zum Mord an Burak Bektaş, dann in diesem Prozess. Wenn es die Erzählung von Rassismus im Prozess nicht gibt, muss es mindestens eine Beobachtung geben, die festhält, was im Prozess geschieht. Eine weitere Prozessbeobachtungsgruppe aus Berlin macht genau diese Fälle von Rassismus innerhalb der Justiz zum Thema..(3) Leider ist das Interesse an öffentlichen Prozessen zu gering, obwohl dort Dinge stattfinden, die eigentlich von gesellschaftlicher Relevanz sind. Es ist für uns als Prozessbeobachtungsgruppe im Zweifel sehr aufschlussreich, auch andere Erzählungen thematisieren zu können. Abgesehen davon ist die Unterstützung für die Nebenklage und die Eltern wichtig, denn es ist eine einsame Angelegenheit gegen diese Mauern von Justiz und Gericht vorgehen zu wollen. Prozessbeobachtung ist dafür unentbehrlich. Wenn es nur den Hauch einer Chance gibt, neues Wissen über die rechten Strukturen in Erfahrung zu bringen, dann sollten wir uns diese auch nicht entgehen lassen.
Wie geht es weiter mit eurer Arbeit in der Initiative?
Die Aufklärung des Mordes an Burak Bektaş bleibt unser zentrales Ziel.
Wir möchten ebenfalls einen Gedenkort im öffentlichen Raum für Burak
entstehen lassen, hoffentlich schon nächstes Jahr zum fünften Todestag.
Dies ist ein Wunsch der Familie. Auf keinen Fall darf sich das
Alleine-Lassen von Opfern und Familien wiederholen, wie es bei dem
Umgang mit den Angehörigen der NSU-Morde leider der Fall war. Hier muss
sich möglicherweise auch die linke Bewegung Fehler eingestehen. Die
Unterstützung von Angehörigen war auch mit der Anlass zur Gründung
unserer Initiative und unserer Prozessbeobachtung. Außerdem müssen wir
den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft eine Gegenerzählung
präsentieren. Wir müssen zusätzliche Ansichten aufzeigen. Das sind die
Aufgaben unserer Initiative. Sowohl das Gedenken, als auch die weitere
Aufklärung sind uns äußerst wichtig. Dafür werden wir uns auch in
Zukunft einsetzen.
Das Gespräch führten Frieder J. und Florian K. mit Mitgliedern der Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak Bektaş am 28. Juli 2016.
(1) Für weitere Informationen und Protokolle der Prozessbeobachtung siehe hierzu: http://burak.blogsport.de
(2) Rolf Z. war einem Hinweisgeber als illegaler Waffenbesitzer mit einem engen Bezug zum Tatort des Mordes an Burak Bektaş bekannt. So hat Rolf Z. regelmäßig einen Bruder, der in unmittelbarer Tatortnähe wohnte, besucht und gemeinsam mit ihm Schießübungen durchgeführt.
(3) Für mehr Informationen zur Arbeit der Prozessbeobachtungsgruppe zum Thema Rassismus und Justiz in Berlin siehe hierzu: https://rassismusundjustiz.noblogs.org/