Nach Naziangriff in Connewitz: Was wissen die Ermittlungsbehörden bislang über den 11. Januar?

Erstveröffentlicht: 
22.07.2016

Am 11. Januar griffen über 200 Neonazis und Hooligans über 20 Geschäfte im linksalternativen Stadtteil Leipzig-Connewitz an. Wie aus den Antworten von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Valentin Lippmann hervorgeht, hat die Staatsanwaltschaft die ersten Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen.

 

Laut den Zahlen des Ministers leiteten Polizei und Justiz im Zusammenhang mit den Krawallen 25 Ermittlungsverfahren in die Wege. Das umfangreichste Verfahren richtet sich gegen 215 Tatverdächtige, denen Landfriedensbruch im besonders schweren Fall angelastet wird. Bei dieser Personengruppe handelt es sich um die Rechtsextremisten und Hooligans, die am 11. Januar 2016 in einer geplanten und gemeinsam durchgeführten Aktion in Connewitz einfielen. Und im Bereich der Wolfgang-Heinze-Straße erheblichen Sachschaden anrichteten.

 

Da die meisten Täter bei Eintreffen der Polizei in eine enge Seitenstraße flüchteten, konnten die Beamten die Personengruppe in unmittelbarer Nähe zum Tatort festsetzen. Kurz darauf fanden sich die Beamten zwischen den Fronten wieder.

 

Während der folgenden, mehrstündigen Polizeimaßnahmen suchten mutmaßliche Angehörige der linken Szene die Auseinandersetzung mit den Einsatzkräften, die damit beschäftigt waren, die Rechten festzunehmen und abzutransportieren. Die Beamten leiteten in diesem Kontext 24 Verfahren ein. Davon wurden bisher 11 aus verschiedenen Gründen zwischenzeitlich eingestellt. In einem Teil der Fälle konnten keine Täter ermittelt werden. In anderen Verfahren stellte sich heraus, dass gegen die Verdächtigen kein hinreichender Tatverdacht bestanden hat.

 

13 Verfahren sind demnach hier noch offen, die ersten Verdächtigen müssen bald vor Gericht erscheinen.

 

Ein Mann, der eine Flasche auf Polizeibeamte warf, ohne dabei einen Polizisten zu treffen, muss sich kommende Woche vor dem Leipziger Amtsgericht verantworten. Gegen eine weitere Person hat die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Diese soll einen Polizisten beleidigt haben.

 

Über die Identität der rechten Angreifer ist bisher nur wenig bekannt. Dem sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz lagen vor den Ausschreitungen nur zu 77 der 215 Tatverdächtigen Erkenntnisse mit rechtsextremistischen Bezügen vor. Nach ersten L-IZ-Informationen aus Ermittlungskreisen zählt ein nicht unerheblicher Teil der Verdächtigen zur Fanszene des 1. FC Lokomotive Leipzig.

 

Nach Verfassungsschutz-Angaben befanden sich zudem unter den Festgenommenen sechs Mitglieder der ehemaligen Fangruppierung „Scenario Lok“, die bis zur Auflösung seitens des Nachrichtendienstes als rechtsextrem eingestuft wurde.