Affäre um herrenlose Häuser in Leipzig beschäftigt BGH

Erstveröffentlicht: 
05.07.2016

Der Skandal um herrenlose Immobilien in Leipzig wird erneut ein Fall für die Justiz. Nach der Revision der Staatsanwaltschaft verhandelt der Bundesgerichtshof Mitte Juli über den Freispruch ehemaliger Mitarbeiter des Leipziger Rechtsamtes.

 

Leipzig. Die Affäre der sogenannten herrenlosen Häuser in Leipzig beschäftigt den Bundesgerichtshof (BGH). Am 19. Juli werde der 5. Strafsenat in Leipzig über den Freispruch ehemaliger Mitarbeiter des Leipziger Rechtsamtes verhandeln, teilte der BGH am Dienstag mit. Ihnen wurde vorgeworfen, beim Verkauf von Immobilien nicht immer die rechtmäßigen Erben gesucht und informiert zu haben.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Untreue und Betrugs gefordert. Das Landgericht Leipzig sah dies jedoch nicht als erwiesen an und sprach die drei früheren Rathausmitarbeiter sowie eine Rechtsanwältin 2014 frei. Über die Revision der Staatsanwaltschaft dagegen wird nun der BGH entscheiden.

 

Hintergrund des Skandals waren die vielfach ungeklärten und komplizierten Grundstücksverhältnisse nach dem Mauerfall. In Leipzig war es üblich, für leerstehende Gebäude sogenannte gesetzliche Vertreter zu bestellen. Diese veräußerten die Immobilien, der Erlös ging auf städtische Verwahrkonten. Der Vorwurf: Es wurde versäumt, die rechtmäßigen Erben zu suchen - auch wenn diese leicht zu ermitteln gewesen wären.