AfD-Funktionär verklagt Radio Dreyeckland wegen eines Berichts über Bürgerinfo in Landwasser

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Erstveröffentlicht: 
05.07.2016

Dürften Medien einen Rassisten als Rassisten bezeichnen? Und wenn ja, wer bestimmt eigentlich, was Rassismus ist? Diese Fragen wirft ein Streit zwischen Radio Dreyeckland und dem AfD-Funktionär Oliver Kloth auf. Wie vollständig müssen Medien berichten, damit der Durchschnittsleser, -hörer oder zuschauer den richtigen Eindruck bekommt, so wie es der Bundesgerichtshof verlangt? Aber wer legt fest, ob ein Bericht den Kern getroffen hat – und wer weiß, was Otto Normalverbraucher dazu denkt? Die Antwort darauf soll das Landgericht geben, das sich am Dienstag die Argumente der Gegner anhörte.

 

Von Uwe Mauch

 

Kloth wirft RDL "verdrehte Berichterstattung" vor


Die Stühle reichen nicht im Sitzungssaal der Zweiten Zivilkammer. Das linke Privatradio hat erfolgreich mobilisiert. Richter Knaup, der allein verhandelt, stellt sogar einige Stühle von seinem Tisch zur Verfügung. Radio Dreyeckland (RDL) wird vertreten von Udo Kauß. Sein Gegenüber, der dem Sender "verdrehte Berichterstattung" vorwirft, vertritt sich selber: Oliver Kloth, in Landwasser aufgewachsen, lebt in der March und hat eine Anwaltspraxis in Teningen. Ausgangspunkt ist seine zweieinhalbminütige Rede in einer Veranstaltung in Landwasser, in der die Stadtverwaltung über die geplante Flüchtlingsunterkunft informieren wollte und die – nicht zuletzt nach Kloths Rede – eskalierte.

Er will gerichtlich erreichen, dass RDL ihn nicht mehr als "rassistischen Anwaltsredner" bezeichnen darf. Und er macht mehrere falsche Zitate geltend. An jenem Abend habe er sich um differenzierte Darstellung bemüht. Was RDL daraus gemacht habe, sei "nicht in Ordnung". Eine Hexenjagd sei eröffnet worden. Kloth spricht von "pogromartiger Stimmung".

Richter Knaup stellt klar, dass es um eine rechtliche und nicht politische Bewertung gehe. Und dabei bezieht er sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2005. Danach ist eine unvollständige Berichterstattung wie eine falsche Tatsachenbehauptung zu behandeln, wenn durch das Verschweigen von Tatsachen ein falscher Eindruck beim Durchschnittsleser entstehen kann. In der Praxis ist jeder Bericht – ob in der Zeitung, im Radio oder im Fernsehen – unvollständig. Er muss also den Kern treffen, damit der unbefangene Leser die richtige Schlussfolgerung zieht. Dass die vollständige Rede nur ein Klick weit entfernt anzuhören ist, spielt für Knaup keine Rolle. Aber was heißt das alles im Fall Kloth gegen RDL?

Wie vollständig muss eine Berichterstattung sein?


Der kleine Sender hat – wie fast immer – Meinung und Nachricht in seinem Bericht über jenen Abend mehr vermischt als branchenüblich. Einige Zitate sind nicht hundertprozentig korrekt, und der Beitrag bezeichnet ihn fälschlich als Ortsvorsitzenden der AfD March.

Aber bekommt der User einen falschen Eindruck? Hat nicht vielmehr Oliver Kloth einen falschen Eindruck erst erweckt, dessen Folgen ihm jetzt zu schaffen machen? Denn er sprach davon, dass er beruflich viele Ausländer auch in Asylverfahren begleitet habe, die allesamt falsche Asylgründe angegeben hätten. Daraus schließen Kritiker, er habe das Vertrauensverhältnis zu seinen Mandaten gebrochen. RDL-Anwalt Udo Kauß findet sogar, dass er gegen deren Interessen gehandelt habe: "Jeder Staatsanwalt kann nun prüfen, welches Ihre Mandanten waren und Asyl erhalten haben."

Kloth sieht darin eine "Rufschädigung" und orakelt, es bleibe offen, ob ein solches Mandanten-Verhältnis überhaupt bestanden habe. "Das war Ihre Interpretation", sagt der Kläger, und die sei falsch. Später kommt heraus, dass Kloth gegenüber der Rechtsanwaltskammer eingeräumt hat, nie einen Asylbewerber vertreten zu haben. Was aber bedeutet in diesem Zusammenhang seine Aussage, Asylbewerber beruflich "begleitet" zu haben. Kloth äußert sich dazu nicht.

Aber ist der AfD-Aktivist deshalb ein Rassist? "Eine sachlich-kritische Auseinandersetzung ist noch kein Rassismus", findet Richter Knaup – "ganz nach dem Motto, so etwas wird man doch mal sagen dürfen", fährt RDL-Anwalt Udo Kauß dazwischen. Er hält die Rede seines Kollegen für ein "Machwerk" und bekommt Unterstützung von Ulrich Bröckling, Professor für Kultursoziologie an der Uni Freiburg, den er um eine Expertise gebeten hatte. Darin heißt es: "Die zitierten Äußerungen von Herrn Kloth mit ihrer Rhetorik des diffusen Pauschalverdachts gegen Flüchtlinge in diesem Sinne als ,rassistisch’ zu bezeichnen, entspricht daher durchaus dem gegenwärtigen Verständnis von Rassismus." Für Kloth ist Bröckling nicht neutral, da er als Referent der Antifa auftrete. "Ein anderer Professor würde zum Gegenteil kommen."

Nach zwei Stunden schließt Knaup die mündliche Anhörung. Seine Entscheidung will er am 14. Juli bekannt geben. Jetzt hat er erst einmal Urlaub.