Krawall in Heidenau: Rechtsextremer muss für 20 Monate ins Gefängnis

Erstveröffentlicht: 
24.06.2016

Patrick L. aus Dresden hat sich im August 2015 aktiv an den Auschreitungen vor einer Flüchtllings-Notunterkunft beteiligt. Dafür stahl er in einer Tankstelle. Auch Polizisten nahm er ins Visier.

 

Dresden. Wenn Patrick L. spricht, ist er kaum zu verstehen. Er redet schnell und nuschelt. Richter Arndt Fiedler versteht ihn dennoch ganz gut in dem Prozess am Amtsgericht Dresden. Das könnte auch daran liegen, dass der Mann den Angeklagten nicht das erste Mal vor sich sitzen hat.

 

Der 24-jährige Dresdner hat 2015 an den schweren Krawallen vor dem ehemaligen Praktiker-Baumarkt in Heidenau teilgenommen. Laut Anklage hat L. am Sonnabend, 22. August, Baustellen-Absperrungen auf Polizisten geworfen. An einer benachbarten Tankstelle stahl er einen Feuerlöscher, um die Hauptstraße zu vernebeln. Auch den Metallbehälter habe er in Richtung der Uniformierten geschleudert.

 

Zwei Nächte lang hatten Hunderte meist betrunkene Asylgegner und Rechtsextremisten Polizisten angegriffen. Mehr als 30 Beamte wurden verletzt. Anlass war die wenige Tage alte Entscheidung, in dem Baumarkt Flüchtlinge unterzubringen. Erst wurde in dem Städtchen demonstriert, am Freitagabend jedoch flogen Flaschen, Steine und Böller auf die Polizei. Die Ausschreitungen hatten bundesweit für Entsetzen gesorgt. Sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel besuchte danach die Unterkunft.

 

Patrick L. gab die Vorwürfe zu. Ziel sei es gewesen, den Bezug zu verhindern. „Wenn’s knallt, dann knallt’s halt“, sagte er. Es seien auch „Kameraden“ aus Berlin und Thüringen dabei gewesen. Unter L.’s Begleitern waren auch Mitglieder der rechtsextremen „Freie Kameradschaft Dresden“. L. sagte, sie seien von seinen „Erzfeinden“, der Antifa, provoziert worden. Das jedoch ist falsch, linke Autonome waren an beiden Tagen nicht vor Ort, sagte ein Polizist als Zeuge.

 

Richter Fiedler verurteilte L. zu einem Jahr und acht Monaten Gefängnis wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Eine Bewährung gab es nicht. Dazu hat der Mann, laut Fiedler ein „typischer Mitläufer“, zu viele Vorstrafen. L. sitzt seit April in Haft – vor 2019 kann er nicht mit einer Freilassung rechnen.