Verfügung aufgehoben - Dresdner Politologe darf NPD wieder als „rassistisch“ bezeichnen

Erstveröffentlicht: 
10.06.2016

Der Dresdner Politologe Steffen Kailitz darf wieder behaupten, dass die NPD „rassistisch motivierte Staatsverbrechen“ plane. Die rechtsradikale Partei zog am Freitag vor dem Landgericht Dresden ihren bereits stattgegebenen Antrag auf Einstweilige Verfügung zurück, drohte aber sofort eine Klage in der Hauptsache an.

 

Dresden. Richter Jens Maier gibt sich überrascht. „Oh Gott“, sagt er auf dem Flur des Landgerichts Dresden und quittiert die wartende Menge mit einem Kopfschütteln. „Nun ist der Tag gekommen, auf den so viele gewartet haben“, wird er ein paar Minuten später sagen zur Eröffnung der mündlichen Verhandlung um die von der rechtsextremen NPD beantragte Einweilige Verfügung gegen den Politologen Steffen Kailitz vom Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung in Dresden.

 

Doch noch drängen sich die Leute auf dem Gerichtsflur. Viele Journalisten, ältere Herren und Parteivertreter. NPD-Bundeschef Frank Franz kann Scheinwerferlicht und Kamerablitze genießen, hinter ihm drängt ein Dresdner Stadtrat der Rechtsextremen immer wieder ins Bild. Das Interesse ist so groß, dass nicht alle einen Platz bekommen, auch Journalisten sind dadurch ausgesperrt.

 

Im Saal sitzen zwei Wachleute mit dem Gesicht zum Publikum. Dahinter fragt Richter Maier, Jahrgang 1961 und mit AfD-Parteibuch versehen, die Personalien der Beteiligten ab. Frank Franz kennt er anscheinend nicht. Würde er sich für die Facebook-Seite eines Jens Maier aus Dresden, Jahrgang 62, interessieren, hätte er den smarten Funktionär in der Freundesliste – 694 Einträge mit breitem AfD-Spektrum – entdecken können.

 

Doch das ist ihm vielleicht zu viel Aufwand. Am 10. Mai hat er dem Antrag der NPD auf Einstweilige Verfügung gegen Steffen Kailitz stattgegeben. In einem Zeitungsbeitrag hatte der Wissenschaftler der NPD vorgehalten, sie plane „unmissverständlich rassistisch motivierte Staatsverbrechen. Sie will acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland vertreiben, darunter mehrere Millionen deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund“. Für Maier war das eine falsche Tatsachenbehauptung. Angehört hatte er Kailitz dazu nicht. Er habe auch nicht gewusst, wer das ist. Kailitz ist unter anderem Sachverständiger beim Bundesverfassungsgericht im Verbotsverfahren gegen die NPD. Seit Jahren vertritt er die gleichen Thesen, hat mehrfach dazu veröffentlicht.

 

Warum konnte Maier aber überhaupt allein über den NPD-Antrag entscheiden? Erst auf entschiedenes Insistieren von Jörg Nabert, dem Rechtsanwalt des Wissenschaftlers, sagt Maier etwas dazu. Die Kammer habe die Angelegenheit als „nicht schwierigen Fall“ eingestuft. Das sieht Maier immer noch so.

 

Schnell wird in der Verhandlung deutlich, „dass der einstweilige Rechtsschutz nicht der richtige Weg ist“ (Maier) für die NPD. Sie hat jahrelang Kailitz’ Äußerungen unwidersprochen gelassen. Es besteht also jetzt auch keine Dringlichkeit, dem Wissenschaftler ein Wiederholungsverbot auszusprechen.

 

Obwohl Juristen gewöhnlich ganz froh sind, wenn sie Verfahren schon aus formalen Gründen entscheiden können, steigt Richter Jens Maier dann doch in eine inhaltliche Debatte ein. Er kann nicht verstehen, wie man beim Lesen des NPD-Programms auf den Vorwurf „rassistischer Taten“ kommen könne. Wie zum Beweis, dass die Partei doch gar nicht so schlimm ist, zitiert er sogar aus dem NSDAP-Programm von 1920. Für Maier wäre die Ausweisung von Menschen offenbar allein schon dann keine Vertreibung, wenn es eine gesetzliche Grundlage dafür gebe. Dass dies bei den Benes-Dekreten beispielsweise auch anders war, scheint keine Rolle zu spielen. Selbst die NPD spricht bei der erzwungenen Ausreise der Deutschen nach dem Krieg aus dem heutigen Tschechien gern von „Vertreibungsholocaust“. Ausdiskutieren will es Maier dann aber auch nicht. Vielleicht sollte das kurze Scharmützel ja nur der NPD deutlich machen, welche Haltung er hat, vermutet Kailitz-Anwalt Nabert später im Gespräch mit Journalisten.

 

In der Verhandlung zieht NPD-Anwalt Peter Richter den Antrag auf die Einstweilige Verfügung schließlich zurück. Kündigt aber gleichzeitig eine Klage gegen Kailitz in einem Hauptsacheverfahren an. „Nächste Woche“ will er sie einreichen.

 

Der Wissenschaftler ist erleichtert, dass er seine Position wieder öffentlich vertreten kann. „Im Hauptsacheverfahren haben wir dann den kollektiven Sachverstand der Kammer vor uns“, fügt er noch hinzu. Für Kailitz liegt die große Bedeutung des Falls auf der Hand. Staatsverbrechen wie die Vertreibung wären ein „plausibler Verbotsgrund“. Anwalt Nabert geht mit Richter Maier hart ins Gericht. „Hier ist soviel falsch gemacht worden.“ Aufgrund der Bedeutung des Falls und dem öffentlichen Interesse hätte keinesfalls ein Einzelrichter über die Verfügung entscheiden dürfen. „Das Parteibuch eines Richters ist mir völlig egal, wenn er ordentlich Recht spricht.“

 

Von Ingolf Pleil