Berlin: Berichte vom 9. und 13. Prozesstag (18.4. und 8.6.) – Prozessbeobachtung „Rechter Mord in Neukölln?“ – Der Mord an Luke Holland am 20. Sept 2015

Wir fordern Aufklärung

Die Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak Bektaş hat zur Beobachtung des Prozesses gegen Rolf Z., den mutmaßlichen Mörder von Luke Holland, aufgerufen. Bisher waren insgesamt 13 Prozesstage angesetzt. Es folgen zwei Prozessberichte: Ein Bericht vom 9. Prozesstag (18. April). ((Nach dem 10. Prozesstag (25. April) gab es eine längere Pause mit zwei Kurzterminen (Überbrückungstermine 11. und 12. Prozesstermin 11. und 25. Mai).)) Letzte Woche wurde der Prozess mit dem 13. Prozesstermin fortgesetzt.

 

Der nächste Prozesstermin ist morgen, Montag, der 13. Juni um 9 Uhr. Der ebenfalls angekündigte Mittwochtermin (15. Juni) entfällt. Die letzten Terminen fanden in einem anderen Saal, ebenfalls Hochsicherheit, Nr. 129 b (oder a ?) statt, der über einen Wilsnacker Str. Eingang erreichbar ist. Bitte am Eingang erfragen oder Aushang beachten.

 

Protokoll Prozess gegen Rolf Z. – 9. Prozesstag am 18. April 2016


Der Zeuge Uwe B., 47, Kriminalbeamter:
Wohnung wurde durch SEK gestürmt, anschließend von Sprengstoffhunden durchsucht (die nichts fanden, aber auf Nachfrage nach Gründen: wohl anders als bei anderen Einsätzen in der gesamten Wohnung sehr unruhig waren – weitere Verstecke, überall Spuren ?)
Dann durchsucht UB zuerst das Bad (ohne Fund), dann das Schlafzimmer von Rolf Z. (dort findet er ein Waffenreinigungsset), dann das Zimmer der Partnerin des Angeklagten, Frau K. (dort findet er unter einer Decke auf dem Bett Patronen (Pufferpatronen für Schrotflinte), Munition, scharfe Patronen, unter dem Bett eine Kiste mit waffenrelevanten Teilen, in einer Ecke hinter Gehstützen und Kinderspielzeug eine Flasche mit Schwarzpulver (Abgleich mit anderen Sprengstofffunden/Anschlägen ?) und ein weiteres Waffenreinigungsset.
UB durchsucht nicht das „Sammlerzimmer“, betritt es allerdings und sieht dort diverse Waffen, Werkzeuge, ein Hakenkreuz aus Patronen, eine Hitlerbüste und ein bis zwei Hitlerbilder sowie einen „bunten Strauß“ an Helmen, Ausrüstung, Militaria. Außerdem Altmetall, Polizeimützen, auch aus der DDR, Orden, Abzeichen und Unmengen an Alkohol (woher das Geld ? Bei Hardcore-Alkoholiker wäre das wohl eher leer).

Befragt nach Gespräch mit Veronika K. (Partnerin des Angeklagten):
hatte eine Beziehung, war verlobt, hatte gemeinsam 3 Kinder, Verlobung gelöst wegen der Alkoholprobleme, zur Mutter gezogen 2 Wochen vor der Tat, Berichtet vom beruflichen Weg Rolf Z. und dass er die letzte Arbeit verloren habe, macht aber keine genaueren Angaben, war über die Munition in ihrem Zimmer fassungslos, wusste von der Hitlersachen angeblich nichts, habe angeblich dort, wo das Schwarzpulver stand noch vor kurzem Staub gewischt (hatte sie wirklich dort nicht mehr gewohnt ? musste sie nicht die Hitlersachen kennen?, war Rolf Z. wirklich Hardcore-Alkoholiker – war sehr gepflegt, Wohnung sehr sauber…?)
Sie sagte zu Rolf Z., er habe morgens schon Tee/Kaffee mit Alkohol getrunken, größere Mengen, sei immer stark angetrunken, seit rund 10 Jahren, es werde immer schlimmer, ein Pegel müsse erreicht werden, mit Alkohol werde er aufbrausend und erinnere sich am nächsten Morgen nicht mehr (häusliche Gewalt ?)
Politisch nennen er Ausländer mal Kanacken, sei nicht gut auf Ausländer zu sprechen, er sei ihr gegenüber nie gewalttätig geworden, habe sie nicht geschlagen, habe aber mal versucht, ihr gegen ihren Willen ins Zimmer zu folgen. Kanacke sei ihr eigener Sprachgebrauch nicht gewesen, seine Einstellung sei negativ gewesen gegen Ausländer, vor allem gegen Araber und Türken. Auf die Frage nach dem Grund sagte sie, na Sie kennen ja den Hitlerkram (Widerspruch, sie habe nichts davon gewusst) und er habe den Hitler schon gut gefunden.
Alles, auch das Sammlerzimmer sei sehr aufgeräumt und sauber gewesen.
Zum Fund des Gewehrs bei Rolf Z.s Halbschwester Ilse B. (?), sagte der Polizeizeuge, Bernd B. (deren Sohn) habe sich bei der Polizei gemeldet wegen des Fundes, er selbst sei mit KollegInnen zur Wohnung gefahren und habe dort von Bernd B. eine Plastiktüte überreicht bekommen, mit auseinandergebautem Schrotgewehr, Patronengurt mit 20 Patronen und 2 separaten Patronen, einem Messer in einer Scheide und einem schwarzen Mantel (ich dachte, der hing an der Garderobe). Die Tüte habe im Flur gestanden, Bernd B habe die Sachen bereitwillig überreicht, anwesend waren Bernd B und Ehefrau und Ilse B. und sowie 3 Polizeibeamte.

Nachfragen:
Verteidigung – ob es Ermittlungen im Tatortumfeld gegeben habe, zum Beispiel im Bierbaum I, einer Kneipe in der Thomasstraße: Dort habe die Wirtin von einem Cowboy berichtet, der bei ihr Stammgast gewesen sei.
Ihr wurde von Kollegen ein Einzelbild von Rolf Z, 13 Jahre alt, vorgelegt. Der Cowboy sei Einzelgänger, trinke alleine Whiskey, über dessen Qualität er sich dann beschwere, spiele alleine Billard und rauche selbstgedrehte Zigaretten.
Verteidigung: Frau K. sagte Rolf Z habe 1998 aufgehört.
Verteidigung: Wurde Frau K. jemals als Beschuldigte vernommen: Antwort: Nie.
Warum sei niemals in den Sinn gekommen, sie als Beschuldigte zu vernehmen, wo doch Sprengstoff in ihrem Zimmer gefunden worden sei.
Antwort: Man habe alle Sachen immer Rolf Z. zugeordnet. Auf die Frage, warum, konnte der Zeuge keine Antwort geben, außer: Weil wir es so gemacht haben. Die Lage des Materials habe auf eine dringliche Handlung schließen lassen (damit war für den Zeugen der Sachverhalt wohl klar:
Rolf Z. kommt in die Wohnung und legt die Sachen ins Zimmer von Frau K. – Beweise dafür hatte er nicht).
Er kam nie auf die Idee, Frau K. als Beschuldigte zu sehen, obwohl sie Wohnungsmieterin war und nicht vor Ort. Alle tatrelevanten Sachen seien im Zimmer von Frau K. gewesen.

Zweite Zeugin war die Streifenpolizistin Frau Katrin N., 31.
Sie war mit zwei Kollegen die erste Beamtin vor Ort, sie gab die ersten Rückmeldungen und unterhielt sich mit der Zeugin vor Ort. Der Täter sei im Cowboystil gekleidet gewesen, mit einem langen Mantel und langen grauen Haaren, an einen Bart erinnert sie sich aus der Schilderung der Zeugin nicht.
Luke Holland habe am Boden gelegen, es gab Unklarheiten, wie er gelegen habe. Neben ihm habe eine Uhr mit Ziffern gelegen und eine Bierflasche.
Nach Eintreffen des Rettungsdienstes und der Versorgung habe die Uhr weiter weg gelegen, die Flasche sei gar nicht mehr da gewesen. Die Beamtin informierte hierüber den eingetroffenen Kriminaldienst. Ihr seien von einem Kollegen der Schlüssel und ein Mobiltelefon aus der vorderen Hosentasche und der Geldbeutel aus der hinteren Hosentasche übergeben worden.
Der Zeugin sei vor Ort von einem Kollegen ein 13 Jahre altes Lichtbild von Rolf Z. vorgelegt worden (Dilletantismus ?), es habe keine Auswahl aus mehreren Fotos gegeben, obwohl sie persönlich das richtig gefunden habe, sie habe das aber nicht geäußert.

Anschließend gab es eine Erklärung der Verteidigung zu allen verwendeten Lichtbildvorlagen im Prozess. Es habe oft nur Einzelbildvorlagen gegeben, dann eine Auswahlvorlage, wobei aber das Bild von Rolf Z. mal sehr alt gewesen sei, mal als einziges einen grünen Hintergrund gehabt habe, die anderen Auswahlfotos seien ohne lange Haare oder mit einer Narbe im Gesicht gewesen.

Am Rande:
Beim Betreten des Zuschauerbereiches wurde eine Beobachterin von dort anwesenden Reichsbürgern (die zu einem anderen Prozess wollten) im Gebäude umgestossen, wobei sie sich schwere Verletzungen zuzog.

Protokoll des 13. Prozesstages 08. Juni 2016

1. Vernehmung des Zeugen KHK Michael H.

  • Leiter der Mordkommission
  • hatte Anruf bekommen, Päckchen bei B.s abzuholen
  • am Tatmorgen verständigt wegen versuchten Tötungsdelikt, auf Anfahrt erfahren, dass Opfer verstorben
  • Vor Ort Staatsanwalt von H., mündlicher richterlicher Beschluss auf Durchsuchung, Wohnungsöffnung und Sicherung durch das SEK * H. selbst war an keinen Zeugenvernehmungen beteiligt

2. Vernehmung Kriminalbeamtin Julia N., 25, Beamtin des BKA, zur Tatzeit im Länderpraktikum bei der Berliner Polizei/LKA

  • durchsuchte die Wohnung
  • Zunächst SEK-Öffnung der Wohnung, Eintritt in die Wohnung, zuerst Durchsuchung durch Sprengstoffhunde
  • findet eine 5-Zimmer-Wohnung vor, voll mit Militaria, Schusswaffen
  • im Sammlerzimmer: Dekowaffen, scharfe Waffen, Messer, DDR- und NS-Devotionalien, scharfe Munition, viel Alkohol
  • im Flur eine „Hitlerpappe“ ?, die dort nicht hingehörte, Roter Koffer
  • im Zimmer der Frau K., Partnerin des Angeklagten, Waffenteile, Schwarzpulver-Flasche
  • m Schlafzimmer Waffenwerkstatt, Schusswaffenliteratur
  • im Sammlerzimmer Hitlerportrait, Hitler-Büste, Munition, Waffen-Bedienungsanleitungen
  • im Büro alles vollgestellt, Waffenkoffer
  • Zeugin hat die Wahllichtbildvorlage erstellt, ausgesucht nach Ähnlichkeit im Gesicht, andere Merkmale nicht beachtet, ihre erste selbständig erstellte Lichtbildvorlage
  • sie hatte keinen Tatverdacht gegen Veronika K., laut Hausmeister wohnte Frau K. schon lange bei ihrer Mutter
  • Frau K. kam in die Wohnung, war sichtlich schockiert, wusste angeblich nichts von Waffen und NS, Z. habe einen Sammeltick gehabt, sie habe keine Beziehung zu ihm, es sei lediglich eine Wohngemeinschaft, Z. seit lange arbeitslos, habe aber Minijobs
  • sie habe den Kontakt nach Manchester gehabt, da sie Englisch spreche
  • sie war auch bei der Familie B. (Halb-Schwester des Angeklagten), als die Tüte gesichert wurde, an der Garderobe hing der lange Mantel, die Wohnung sei sehr aufgeräumt gewesen, zwei Tüten ineinander, darin Patronengürtel, Teile einer Langwaffe, Messer in einer Scheide
  • sie war auch am Tatmorgen bei den Nachbarbefragungen dabei, Nachbarin Frau A. habe ausgesagt, dass sie den Knall um 5:58 Uhr gehört habe (wird noch vorgeladen), andere Nachbarn hätten zwischen 6 und 7 Uhr ein Türrütteln gehört

3. Vernehmung Benjamin G., 28 aus Oranienburg

  • war beim Mittelalterfest in Oranienburg, saß zusammen mit Rolf Z., war selbst angetrunken, es wurde sich über mittelalterliche Waffen unterhalten, er wollte nach Hause, Rolf Z. zum Bahnhof, war aber zu angetrunken, um den Weg zu finden, lief zwei Mal versehentlich in die Toilette statt zum Ausgang, hat ihn zum Bahnhof begleitet, Rolf Z. brubbelte vor sich hin, G. wolle ihn nur abziehen und beklauen. Als Rolf Z. sich in der Nähe des Bahnhofs wieder orientieren konnte, sagte ihm G., jetzt finde er ja den weg alleine. G. drehte sich um und hörte ein Klicken wie ein Klappmesser und dann hielt ihm Rolf Z. vermeintlich ein Messer an den Hals. Er ließ dann aber ab und ging zum Bahnhof. G. rief über Notruf die Polizei und erhielt den Auftrag, Rolf Z. bis zum
    Eintreffen der Polizei nicht aus den Augen zu lassen. Er folgte ihm bis auf den Bahnsteig. Dort rannte Rolf Z. hinter ihm her, andere Passanten warnten G. mit Rufen, er floh vor einer einfahrenden S-Bahn über die Gleise zu den Passanten. Dann Eintreffen von 5 Beamten (darunter Dienstgruppenleiter)
  • auf Nachfrage sagte G., es habe keine Schußwaffen oder ein Feuerwerk auf dem Fest gegeben
  • bei der Atemkontrolle habe er selbst rund 1,2 Promille gehabt, er habe zwei Met getrunken
  • Wegen seines brandenburger Akzents und seiner kurzen Sätze, einfachen Sprache wurde G. vom Richter von oben herab/klassistisch behandelt. Er solle doch mal Sätze mit Subjekt, Prädikat und Objekt bilden. G. ließ sich davon nicht einschüchtern.
  • am Sonntag sei Rolf Z. wieder auf dem Fest gewesen, er habe ihn dort gesehen

4. Vernehmung Polizeibeamter Niklas W., 23 Streifendienst in Oranienburg

  • sei wegen Nötigung zum Bahnhof alarmiert worden, zwei Betrunkene, das Klappmesser habe sich als Klappkamm entpuppt, G. sei wesentlich klarer gewesen, Rolf Z. habe gesagt, er habe das Gefühl, G. habe ihn ausrauben wollen, hat später bei der Bundespolizei Gegenanzeige erstattet, Atemalkoholkontrolle 0:31 bei Rolf Z.: 2,8 Promille, habe verschroben und betrunken gewirkt, wirr, aber sehr ruhig.

5. Vernehmung Heiko K., Sohn des Angeklagten, Lagerarbeiter, 38, Aussageverweigerung

6. Vernehmung Mario K., Sohn des Angeklagten, 41, arbeitslos, Aussageverweigerung

7. Vernehmung René K., Sohn des Angeklagten, ebenfalls 38, vermutlich eineiiger Zwilling von Heiko K., Aussageverweigerung

8. Vernehmung Kriminalkommisar Michael M., 51

  • Teil der Mordkommission, ständiges cooles Gerede, redet nur in Sprüchen, steht über allem
  • hatte sich am Prozesstag alle Akten und Protokolle nochmals durchgelesen
  • vernahm nachts zwischen 01:00 und 02:00 nach der Festnahme Rolf Z.. Z. war nicht über das Anwaltsrecht belehrt worden, hiervon habe er nichts gewusst, Rolf Z. habe nichts gesagt
  • morgens dann zweiter Vernehmnungsversuch
  • er habe auch Luke Hollands Wohnung durchsucht
  • er habe Frau T. vernommen (Zeugin, die Rolf Z. nach der Tat auf der Straße konfrontiert hatte), bestätigt deren Aussagen im Prozess, sie habe den Mann draußen für einen möglichen Bruder des Mannes drinnen gehalten, der draußen sei aber größer gewesen, sie sei nüchtern, solide und freundlich gewesen
  • er habe ein Einzelbild von Z. vorgelegt, er wisse, das sei nicht so ideal, aber es gehe da ja einiges drunter und drüber (haha)
  • Rolf Z. habe bei den Vernehmungen keine Ausfallerscheinungen gehabt
  • er habe nachgeforscht, wo Rolf Z. am Morgen nach der Tat gewesen sei, er sei in Oranienburg beim Fest gewesen, Hinfahrtkarte um 8:15 und
    Rückfahrt um ca. 18:30, zudem habe er Eintrittskarten gehabt
  • er habe keine Anzeige gegen Frau K. (Partnerin des Angeklagten) aufgenommen obwohl Offizialdelikt, dies habe er erst später nach
    Schreiben der Verteidiger an Oberstaatsanwalt von H. gemacht.
  • Polizeizeuge M. selbst ist Sportschütze
  • bei Rolf Z. habe es zwar eine Spurensicherung gegeben, jedoch keine ED-Behandlung

 

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