Busblockade in Clausnitz: Ermittlungsverfahren gegen Polizisten beendet

Erstveröffentlicht: 
07.06.2016

Clausnitz - Die Busblockade vor dem Flüchtlingsheim am 18. Februar in Clausnitz sorgte für weltweite Schlagzeilen. Nun steht fest: Die Polizisten gehen straffrei aus.

 

Das Verfahren gegen zwei Beamte sei eingestellt worden, sagte die Chemnitzer Staatsanwältin Jana Brockmeier MOPO24.

 

Insgesamt waren im Zuge der Blockade sechs Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Das Amtsgericht Freiberg hat nun gegen vier Beteiligte Strafbefehle erlassen.

 

In drei Fällen sind Blockierer betroffen, die mit ihren Autos den Zugang zur Unterkunft versperrten. Gegen sie wurde wegen Nötigung ermittelt. Eine Person soll sich wegen Beleidigung eines Polizisten verantworten.

 

Eine Anzeige gegen den Busfahrer wegen der Beschriftung des Busses mit „Reisegenuss“ bleibt für den Mann folgenlos, so die Staatsanwältin.


Auch das Verfahren gegen den Chemnitzer Polizeipräsidenten Uwe Reißmann wegen Strafvereitelung im Amt wurde eingestellt. Er hatte den Flüchtlingen eine Mitschuld gegeben, da sie die fremdenfeindlichen Demonstranten provoziert hätten. Obwohl von Reißmann angekündigt, gab es keine Ermittlungsverfahren gegen Flüchtlinge.  

 

Ein grölender Mob von gut 100 Menschen hatte damals versucht, die Ankunft von Flüchtlingen in dem Erzgebirgsort zu verhindern.

 

Die fremdenfeindlichen Krawalle sorgten auch deshalb für heftige Kritik, weil ein junger Flüchtling unter dem Gejohle der Demonstranten gewaltsam von Polizisten aus dem Bus gezerrt und in die Unterkunft gebracht worden war.