Gerichtsbekannte Aktivistin

Erstveröffentlicht: 
02.06.2016

Bonn/Bornheim – Die rechtsextreme Multifunktionärin Melanie Dittmer muss sich am 30. Juni offenbar wieder vor Gericht verantworten.

 

Erst kürzlich wurde die in Bornheim bei Bonn lebende 37-Jährige vom Amtsgericht Düsseldorf unter anderem wegen Volksverhetzung und der Beleidigung von Polizisten zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. (bnr.de berichtete) Eigenangaben zufolge wird Dittmer nun vorgeworfen, in einem sozialen Netzwerk das verbotene Lied „Es zittern die morschen Knochen“ positiv bewertet zu haben. Dabei handelt es sich um ein Kampf- und Propagandalied, das Nationalsozialisten und Hitlerjugend nutzten.

Dittmer wird daher die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen. Gegen einen Strafbefehl will die Rechtsextremistin Widerspruch eingelegt haben. Die Frau mit einem Hang zur Selbstdarstellung hat Sympathisanten über eine Facebook-Veranstaltung namens „Gerichtsverhandlung Melanie Dittmer wegen 86/86a StGB“ dazu aufgerufen, das „Stück Diktatur“ am 30. Juni im Amtsgericht Bonn zu besuchen.

Dittmers Angaben zufolge wurde sie zudem in zwei Instanzen vor dem Amts- und Landgericht in Köln zu einer geringen Geldstrafe verurteilt, weil sie schon einmal eine Polizistin beleidigt haben soll.