War die Beschlagnahme der Fahrzeuge rechtswidrig?
Eine Kammer des Verwaltungsgerichts versuchte am Freitag der Frage näher zu kommen, ob die Beschlagnahme der Wagenburg-Fahrzeuge vor zwei Jahren rechtmäßig gewesen ist. Zwei Wagenburgler hatten die Stadt verklagt. Das Urteil steht noch aus.
Sechs Monate lang hatte die Stadt die elf "Sand im
Getriebe"-Fahrzeuge einbehalten, die im April 2014 an der Oberrieder
Straße in Waldsee geparkt waren. Indem die Wagenburgler später private
Stellplätze anmieteten, konnten sie verhindern, dass ihre Kleinbusse und
zu Wohnwagen umgebauten Lastwagen verschrottet werden. Für die Ablösung
mussten sie 30 500 Euro bezahlen (die BZ berichtete).
Ob die Beschlagnahme rechtens gewesen ist, entscheidet nun das
Verwaltungsgericht. Dabei spielte in der Verhandlung am Freitag vor
allem die Frage eine Rolle, ob die Wagenburgler an der Oberrieder Straße
demonstriert haben und damit das Demonstrationsrecht – ein Grundrecht –
betroffen ist. Die Kundgebung sei das zentrale Anliegen gewesen, sagte
die Anwältin der Wagenburgler, Katja Barth. Wäre es ausschließlich ums
Wohnen gegangen, hätten sich ihre Mandanten einen ruhigeren Platz
gesucht. Zudem hätten sie weder eine Wagenburg formieren noch den Platz
besetzen wollen. Weder für den rechtlichen Vertreter der Stadt, Martin
Schulz, noch für Richter Peter Knorr erschien dies glaubwürdig. "Jetzt
mal im Ernst: War eine Demo das Ziel?", fragte Knorr und appellierte an
die "Ehrlichkeit" der Wagenburgler.
Daneben muss das Gericht die Verhältnismäßigkeit der Beschlagnahme
prüfen und ob auch mildere Mittel möglich gewesen wären. Schulz zufolge
bestand Wiederholungsgefahr, sprich: Dass sich die Wagenburgler einfach
einen anderen Platz suchen, wo sie auch nicht stehen dürfen. Die Kläger
kritisierten dagegen die Stadt, die Gespräche im Vorfeld der
Beschlagnahme abgelehnt hätte.
Wann das Urteil ergeht, war am Freitag noch nicht bekannt. "Ich wünsche
Ihnen alles Gute und sogar Erfolg", sagte Richter Knorr zu den
Wagenburglern.
Schon vor der Verhandlung hatten rund 20 von ihnen mit einer kleinen
Demonstration vor dem Verwaltungsgericht auf sich aufmerksam gemacht und
Flyer verteilt. Anschließend nahmen sie an der Verhandlung teil – bis
auf einen. Ein 44-Jähriger blieb in der Sicherheitskontrolle hängen,
weil er kleinere Mengen Haschisch und Amphetamin dabei hatte, wie die
Polizei mitteilte.